Urkunde
Ehevertrag zwischen Matthias von Westerholt, Sohn des Benhard von Westerholt zu Lembeck und der Sybille v. Altenbochum, und Christine v. Mallinckrodt, Tochter des + Heinrich Mallinckrodt zur Küchen und der Mechtild von Oer. Bestimmungen: Matthias nimmt Christine zur Gattin auf sein, ihm als ältesten Sohn zustehendes Erbteil Lembeck, wobei Bernhard v. W. erklärt, dass es ihm auch testamentarisch zustehen und nicht entzogen werden soll. Heinrich v. Mallinckrodt gibt seiner Schwester Christine als Mitgift aus den Gütern Küchen und Dahlhausen 3000 Reichstaler, und zwar je 1000 auf Weihnachten 1588, 1589 und 1590, dazu ab Datum des Vertrags 6% Zinsen. Daher sollen die Eheleute vor dem Richter auf alle Ansprüche gegen das elterliche Erbteil der Braut verzichten. Als Morgengabe erhält Christine von Matthias ein Kapital von 400 Talern (einstweilen nur die Zinsen). Leibzucht wird ihr zugesichert (falls nichts anderes vereinbart, nach münsterschem Landrecht, d. h. ein Drittel des Patrimonialguts des Ehemanns). Bestimmungen auf den Tod der Eheleute mit und ohne Leibeserben, Wiederheirat usw. Von der Urkunde werden zwei Ausfertigungen ausgestellt. Unterschrifts- und Siegelamkündigungen
- Archivaliensignatur
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U 131u, 172
- Material
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Pergament
- Kontext
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Haus Küchen - Urkunden
- Bestand
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U 131u Haus Küchen - Urkunden
- Provenienz
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Hermine Rath (Sassenberg) bzw. Rechtsnachfolger
- Laufzeit
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1587 November 7
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:15 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Hermine Rath (Sassenberg) bzw. Rechtsnachfolger
Entstanden
- 1587 November 7