Urkunde
Der Ritter Johann von Altenbochum (Alden-), Amtmann von Wetter, und Melchior, Hogreve zu Schwelm, machen bekannt, daß es Streitigkeiten gegeben hat zwischen dem Abt von Werden und sämtlichen Konventualen auf der einen, Telman von Einern und seiner Frau Elsken auf der anderen Seite wegen eines Sundern genannten Waldes. Mit Hilfe der Freundebeider Seiten ist folgende gütliche Scheidung zustande gekommen. Den Eheleuten steht ein Viertel der Mastgerechtigkeit zu, es handele sich um Bucheckern oder Eicheln. Wenn eine volle Mast ist, dürfen sie zwei Schweine zusätzlich in den Wald treiben, sollen dafür aber die Schweine des Klosters hüten. Sie können im Jahr für ihren Bedarf zehn Buchenstämme schlagen, die ihnen von den Knechten des Klosters angewiesen werden sollen. Schlagen sie noch weiteres Holz, zählen sie dem Abt für jeden weiteren Stamm fünf Mark als Strafe. Nach dem Tod der Eheleute können ihre Erben das Gut und den 4. Teil des Rechts an dem Wald gewinnen und erwerben. Halten die Eheleute die Vereinbarung nicht ein, zahlen sie als Strafe dem Landesherrn zwölf Mark. Als Verhandlungs- und Weinkaufsleute waren anwesend Roseir Duker (Duicker), der Richter zu Werden Johann von Titz, Hans Scheman, die Brüder Hans und Heinrich Huxhoele, Evert op der Borch und viele andere gute Leute. - Es siegeln die Aussteller. - Gegeven ... up gudensdach post exaltacinis s. Crucis.
- Alt-/Vorsignatur
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Werden, Urkunden Nr. 880
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Ausfertigung
- Bemerkungen
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s.a. Nr. 880 b
- Kontext
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Werden, Urkunden (AA 0544) >> 2. Nr. 801-1288 (1480-1521)
- Bestand
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AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Laufzeit
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1482 September 18
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Diverse Registraturbildner
Entstanden
- 1482 September 18