Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Gnädigste Verordnung, welchergestallt diejenige bestraft werden sollen, so sich unterfangen würden, angepflanzte Bäume, es mögen Wilde oder Zahme seyn, zu beschädigen oder aus der Erde zu reissen : Zweybrücken den 9. May 1769.

Gnädigste Verordnung, welchergestallt diejenige bestraft werden sollen, so sich unterfangen würden, angepflanzte Bäume, es mögen Wilde oder Zahme seyn, zu beschädigen oder aus der Erde zu reissen : Zweybrücken den 9. May 1769.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 90089375
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90089375

Beteiligte Personen und Organisationen
Pfalz-Zweibrücken
Erschienen
[S.l.] , 1769 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:54 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Beteiligte

  • Pfalz-Zweibrücken

Entstanden

  • [S.l.] , 1769 -

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