Akten
Einweisung des geisteskranken Soldaten Hans Fischer zur Verwahrung in das Kloster Frauental
- Reference number
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Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Hausarchiv Plassenburg, Akten und Bände Nr. 9450
- Former reference number
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ex B 90 d nr. 49 - s. Altrep. A 4
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Hausarchiv Plassenburg, Akten und Bände >> Aktenplan Geheimes Hausarchiv Plassenburg >> 2. Bestände nach den Systemen Moninger und Spieß >> 2.2. Landesherrschaft >> 2.2.3. Innere Verwaltung >> 2.2.3.14. Konsistorium - Klöster - Spitäler - Schulen >> 2.2.3.14.4. Ehemalige Klöster - dann: Klosterämter >> 2.2.3.14.4.3. Frauental (Zisterzienserinnen)
- Holding
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Geheimes Hausarchiv Plassenburg Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Hausarchiv Plassenburg, Akten und Bände
- Indexbegriff subject
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Geisteskrankheit
- Indexentry person
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Fischer, Hans
- Indexentry place
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Frauental
- Date of creation
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1556
- Other object pages
- Last update
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15.04.2025, 3:35 PM CEST
Data provider
Staatsarchiv Bamberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1556
Other Objects (12)
![Hans Fischer aus Tailfingen [= Neckartailfingen Kr. Nürtingen], wegen wiederholten Austretens aus dem Lande und anderer Straftaten zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen unter den Bedingungen, den Geboten und Verboten der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, Herzog Ulrich und seine Anhänger zu meiden, sich aller Meuterei und Praktiken zu enthalten, die Seiner Kgl. Majestät Statthalter und Fürstentum Württemberg schädlich sein könnten, auch alles diesbezüglich in Erfahrung gebrachte bei Strafe des Lebens anzuzeigen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Er verspricht ferner eidlich, auf seine vermeinte Forderung an den ehrsamen Ludwig Schmid, Kaplan zu Tailfingen, wegen dessen Pfründe zu verzichten und ihn deshalb ferner unangefochten und unbekümmert zu lassen bei Strafe seines Lebens. Fischer hatte trotz des allgemeinen Verbots das Land unerlaubt verlassen, war dem Herzog Ulrich auf den Hohentwiel zugezogen und hatte dort der Statthalterregierung etwas anhängig gemacht. Er war nach seiner ersten Rückkehr zum zweiten Male aus dem Land ausgetreten, obwohl er damals geschworen hatte, sich dem Vogt zu Nürtingen zu stellen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fcbcf9bc-f788-499a-bb5c-eab5f6500673/full/!306,450/0/default.jpg)