Streitschrift: jur.
Unbestand des in der churbajerischen Erbfolgssache abgenöthigten Vergleichs
- Alternative title
-
churbaierischen churbayerischen kurbayerischen abgenötigten
- Location
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- Pol.o.386-b
- VD18
-
VD18 90265696
- Dimensions
-
8
- Extent
-
38 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Nicht identisch mit VD18 14757796: dort im Erscheinungsvermerk "Regensburg"
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Rebensburg. 1778.
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Rebensburg[!]
- (when)
-
1778
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11846423-9
- Last update
-
16.04.2025, 8:33 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Streitschrift: jur.
Time of origin
- 1778
Other Objects (12)
Joh. Mich. Langii, Th. D. Göttlich-Triumphirende Wahrheit seines gründlichen Beweises, Daß die Divortia Oder Ehescheidungen Jure Naturæ verboten seyn, Und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben : Wider Herrn J.F. Käysers J.V.L. So genandten Abgenöthigten Gegen-Beweiß, Daß die Ehescheidungen in dem natürlichen und geoffenbahrten göttlichen Recht nicht gäntzlich verboten, sondern aus vielen Ursachen erlaubet seyn [et]c. Allen Christlichen und Wahrheit-liebenden Lesern zum unpartheyischen Urtheil und Ausspruch übergeben
Joh. Mich. Langii, Th. D. Göttlich-Triumphirende Wahrheit seines gründlichen Beweises, Daß die Divortia Oder Ehescheidungen Jure Naturæ verboten seyn, Und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben : Wider Herrn J.F. Käysers J.V.L. So genandten abgenöthigten Gegen-Beweiß, Daß die Ehescheidungen in dem natürlichen und geoffenbahrten göttlichen Recht nicht gäntzlich verboten, sondern aus vielen Ursachen erlaubet seyn [et]c. Allen Christlichen und Wahrheit-liebenden Lesern zum unpartheyischen Urtheil und Ausspruch übergeben
Joh. Mich. Langii, Th. D. Göttlich-Triumphirende Wahrheit seines gründlichen Beweises, Daß die Divortia Oder Ehescheidungen Jure Naturæ verboten seyn, Und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben : Wider Herrn J.F. Käysers J.V.L. So genandten Abgenöthigten Gegen-Beweiß, Daß die Ehescheidungen in dem natürlichen und geoffenbahrten göttlichen Recht nicht gäntzlich verboten, sondern aus vielen Ursachen erlaubet seyn [et]c. Allen Christlichen und Wahrheit-liebenden Lesern zum unpartheyischen Urtheil und Ausspruch übergeben