Bestand
Stadtgericht (Bestand)
Eingrenzung und Inhalt: Protokolle des Bürgermeistergerichts ("iudicium consulare")
Vorwort: Bestandsgeschichte:Der Bestand B.01.04 (Stadtgericht) umfasst 70 Verzeichnungseinheiten. Dabei handelt es sich um Protokolle des Stadtgerichts (auch "Bürgermeistergericht" genannt), die teilweise auch als Konzept oder sogenanntes "Rapiarium" erhalten sind. Etwa 35 Amtsbücher (Laufzeit: 1594-1678, 1743-1798) dieses Bestands waren schon in den 1960er Jahren dem Bestand B.02.01 (Kurkölnische Verwaltung) entnommen worden. Daher besteht noch ein inhaltlicher Zusammenhang mit dem Bestand B.02.01, insbesondere mit den dortigen Archiveinheiten mit der alten Signatur B V[= 5] bzw. A 1/ V[= 5]. Um 1965 wurde ein Großteil dieser Amtsbücher restauriert und neu gebunden. Teilweise sind mehrere Amtsbücher zu einer Einheit zusammengebunden worden.Im Zuge der Überarbeitung der Tektonik des Stadtarchivs im Jahr 2006 wurde der Bestand B.01.04 (Stadtgericht) gebildet. Weitere Protokolle des Stadtgerichts (etwa 47 Amtsbücher, Laufzeit: 1651/ 1652, 1678-1798) aus der Zuständigkeit des Stadtgerichts, die sich noch im Bestand B.02.01 (Kurkölnische Verwaltung) befanden, wurden im Februar 2015 entnommen und ebenfalls dem Bestand B.01.04 (Stadtgericht) zugeordnet.Behördengeschichte:Wann das sogenannte Bürgermeistergericht zum ersten Mal tagte, ist nicht überliefert. Erstmals offiziell anerkannt wurde die Gerichtsbarkeit der Bürgermeister in weltlichen Streitfällen (Ausnahme: Erbschaftsprozesse) im Zuge der Vergabe kaiserlicher Privilegien nach der erfolgreich überstandenen Belagerung der Stadt 1474/1475. Die Befugnisse des Bürgermeistergerichts wurden im Lauf der Zeit faktisch immer mehr auf die des "Hohen Gerichts" (s. u.) ausgedehnt, so dass der Rat z. B. bald das Recht beanspruchte, in Schmähklagen zwischen Bürgern zu entscheiden. Auch in der Kriminalgerichtsbarkeit hatte sich die Stadt immer mehr Rechte angeeignet, die sie - mit Unterbrechung - bis in das 18. Jahrhundert behauptete.In der reformierten Polizei-Ordnung vom 8. Mai 1590 wurden alle Gerichtssachen dem "Hohen Gericht" des Schöffenkollegiums (Schöffengericht. Vgl. Bestand B.01.05 Schöffenkollegium) zugewiesen. Das Bürgermeistergericht wurde aufgehoben, nach innerstädtischen Unruhen und auf Druck der Bürgerschaft aber am 28. September 1593 wieder eingeführt. Der Streit zwischen Kurfürst und Stadt Neuss um die Zuständigkeit in der Gerichtsbarkeit mündete im Jahr 1607 in einen Prozess am Reichskammergericht in Speyer, der bis in die 1620er Jahre geführt, aber nicht abschließend entschieden wurde.
- Bestandssignatur
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B.01.04
- Umfang
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Liste. 34 Archiveinheiten
- Kontext
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Stadtarchiv Neuss (Archivtektonik) >> Stadt Neuss >> Amtsbücher
- Bestandslaufzeit
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1594-1798
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1594-1798