Abdruck deren am Höchstpreißl. Kayserlichen Cammer-Gericht in Sachen dessen Unterhalt betreffend, Freytags den 30. Martii 1753 publicirten Fiscalischen Urtheln
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Ded. 352#Beibd.17
- VD18
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VD18 14375052-001
- Extent
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20 S.
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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Wetzlar
- (who)
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Winckler
- (when)
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1753
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10324192-2
- Last update
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16.04.2025, 8:37 AM CEST
Data provider
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Associated
- Winckler
Time of origin
- 1753
Other Objects (12)
Abdruck Der Am Hochlöblichen Kayserl. und Reichs Cammer-Gericht In Sachen dessen Unterhalt betreffend, Freytags den 16. Julii Anno 1717. publicirter Fiscalischen Urthel, Wie auch Gemeinen Bescheids Und Des Cammer-Gerichts Pfenningmeisters Specification Sambt Denen im Gemeinen Bescheid vermeldten Formularien
Abdruck der am hochlöblichen Kayserl. und Reichs-Cammer-Gericht in Sachen dessen Unterhalt betreffend Freytags den 16. Julii A. 1717 publicirter fiscalischen Urthel wie auch gemeinen Bescheids und des Cammer-Gerichts Pfenningmeisters Specification : sambt denen im gemeinen Bescheid vermeldten Formularien
Memorialia, Auch Schrifftliche Vor- und Gegen-Vorstellungen, Deductiones und andere Schrifften Welche Von Præsidenten und Assessoren deß Käyserl. und Heyl. ReichsCam[m]er-Gerichts zu Wetzlar, in denen Cameral-Strittigkeiten, ein- und anderseits So wohl Bey Ihro Römischen Käyserlichen Majest. als einer ... Reichs-Versammlung zu Regenspurg nach und nach übergeben worden : Sambt Denen darinn angezogen- und ergangenen ... Käyserl. provisional Verordnungen, Rescriptis, auch ferner erfolgten Commissions- Decret- und Reichs-Guttachten Alles, so sonsten in dem Europæischen Staats-Cantzley, Monatlichem Staats-Spiegel und anderstwo nur Stückweiß zu finden, nunmehro völlig in ein Volumen zusammen getragen
Mehrfestgesetzter Beweiß, daß die 1649. bey der Westphälischen Friedens-Executions-Deputation inter Casus illiquidos von Eberstein nachgesuchte Restitution des Klosters Frauenalb so wenig ad Caput amnestiæ, als gravaminum qualificiret gewesen, und deswegen als eine bloße Civilsache an den ordentlichen Richter verwiesen worden : Mithin Durlach aus dem Westphälischen Frieden so wenig für sich, als von Baden und Eberstein ein Recht dazu herleiten könne ; In Sachen Des Herrn Markgrafen zu Baden-Durlach Hochfürstl. Durchlaucht wider Abtißinn, Priorinn und Kapitel des adelichen Gotteshauses Frauenalb ; Præt. Mand. de restituendo & evacuando Monasterium ; Mit Anlagen Num. 1. bis 10.