Bestand

Arbeitsgericht Reichenbach (Bestand)

Geschichte: Mit dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden im Deutschen Reich erstmalig ein einheitlicher Aufbau und eine einheitliche Verfahrensweise in Arbeitsgerichtsverfahren geschaffen. Im Zuge der Ausführungsverordnung zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 21. Juni 1927 erfolgte zum 1. Juli 1927 die Errichtung des Arbeitsgerichts Reichenbach. Das Arbeitsgericht Reichenbach entschied in Arbeiter-, Handwerker- und Angestelltensachen. Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 wurden die Arbeitsgerichte Teil der Arbeitsämter und unterstanden in Verwaltungsfragen dem Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Sachsens. In ihren juristischen Entscheidungen waren sie formal unabhängig. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 erlassen. Nachfolger des Arbeitsgerichts Reichenbach war das Kreisgericht Reichenbach.

Inhalt: Arbeitsrechtsverfahren.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 30148
Umfang
0,35 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.08 Arbeitsgerichte

Bestandslaufzeit
1927 - 1934, 1946 - 1952

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1927 - 1934, 1946 - 1952

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