Tektonik

Arbeitsgerichte

Überlieferungsgeschichte
1927 wurden für die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen die Arbeitsgerichte geschaffen und in die ordentliche Rechtspflege eingegliedert. Sie übernahmen die Aufgaben der bisherigen Gewerbegerichte, der Kaufmannsgerichte, der Schlichtungsausschüsse mit arbeitsgerichtlichen Kammern und der Innungsschiedsgerichte. Bei allen wurde eine Fachkammer für das Handwerk gebildet, bei einem Teil neben der Arbeitskammer noch eine Angestelltenkammer und eine Fachkammer für Landwirtschaft mit Forstwirtschaft und Gartenbau. 1946 wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit von den ordentlichen Gerichten gelöst und der Dienstaufsicht des Arbeitsministeriums unterstellt. In den Jahren 1930, 1946, 1949, 1952, 1956 und 1973 wurden die Bezirke der Arbeitsgerichte geändert.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Arbeit und Soziales

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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