Bestand

Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Nürnberg (Bestand)

Einführung: Geschichte, Aufbau und Gliederung der Behörde

Nach der Besetzung Deutschlands am Ende des Zweiten Weltkriegs wurden in der US-Zone bestimmte Vermögen von der Militär-Regierung, Property Control Branch, einer Abteilung der Finance-Division, unter Kontrolle genommen. Im Mai 1946 übertrug die Militär-Regierung der US-Zone die Vollmacht und Verantwortung für die Durchführung der Vermögenskontrolle den Ministerpräsidenten der Länder. In Bayern wurde aus diesem Anlaß das Bayerische Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung mit Verordnung Nr. 109, vom 24. Oktober 1946 (Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 4/1947, S.43) errichtet, das am 22. Juli 1946 bereits seine Tätigkeit aufgenommen hat. Ab 01. Januar 1948 wurde es dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen unterstellt (Verordnung Nr. 138 vom 15. November 1947, GVBl 1947, S.247).

Das BLVW sollte die Durchführung der Kontrolle und Verwaltung der nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 05. März 1946 (GVBl 1946, S.145) eingezogenen oder unter treuhänderische Verwaltung gestellten Vermögen, wie auch die Durchführung der Wiedergutmachung der Schäden, welche weltanschaulich, rassisch, religiös und politisch Verfolgte während der Herrschaft des Nationalsozialismus erlitten haben, übernehmen. Laut Verordnung vom 03. November 1948 ist das BLVW in zwei selbständige Landesämter aufgeteilt worden, in das Bayerische Landesamt für Vermögensverwaltung (BLV) und das Bayerische Landesamt für Wiedergutmachung (BLW). Seit 1949 führte das BLV aber die Bezeichnung BLVW.

Rechtliche Grundlagen für die Vermögenskontrolle und Vermögensverwaltung fanden sich in den Kontrollratsgesetzen Nr. 2, 9 und 10, in den Militär-Regierungsgesetzen Nr. 5, 52, 54, 77, 191, sowie in dem erwähnten Bayerischen Gesetz Nr. 20 vom 05. März 1946. Die Rechtsverhältnisse der Treuhänder wurden geregelt durch das Bayerische Gesetz Nr. 67 vom 19. Juli 1947 über die Erstellung von Treuhändern für Vermögen unter Vermögenskontrolle (GVBl 1947 S.143).

Der Behördenaufbau des BLVW gliederte sich dreistufig wie folgt:
a) Unterste Instanzen für die Stadt- und Landkreise in ganz Bayern bildeten die Außenstellen des BLVW. Sie waren die ausführenden Organe der Vermögenskontrolle, erfassten die zu kontrollierenden Vermögen, setzten die Treuhänder ein, überwachten deren Tätigkeit und entließen Vermögen aus der Kontrolle. Sie hielten auch Verbindung zu den Spruchkammern. Nach Auflösung und Zusammenlegung zahlreicher Außenstellen des BLVW im Zeitraum von 1947 bis 1953 konnten diese 1957 als selbständige Behörden endgültig aufgelöst werden. Ihre Zuständigkeit und die Abwicklung der Aufgaben ging ab 01. April 1958 auf bestimmte Finanzämter über. Die Aufgaben der durch den Konzentrationsprozeß in Mittelfranken entstandenen Außenstelle Nürnberg übernahm seit diesem Zeitpunkt des Zentralfinanzamt Nürnberg (Zweite Verordnung über die Einrichtung der Landesfinanzbehörden in Bayern vom 23. Dezember 1957, GVBl Nr. 1/1958, S.1-3).
b) Mittel-Instanzen waren entsprechend den Regierungsbezirken fünf Zweigstellen, für Oberbayern (München), Niederbayern/Oberpfalz (Regensburg), Ober- und Mittelfranken (Ansbach), Unterfranken (Karlstadt /später Würzburg) und Schwaben (Augsburg). Sie hatten die Aufsicht über die Außenstellen, waren erste Beschwerde-Instanz, führten aber für große Objekte auch die Vermögenskontrolle unmittelbar durch. Die Auflösung und Zusammenlegung der Zweigstellen des BLVW ergab, dass ab 1949 nur noch die Zweigstelle Süd (München) für Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, sowie die Zweigstelle Nord (Nürnberg) für Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz weiter bestanden. Nach deren Auflösung zum 31. März 1952 sind die Aufgaben dann vom BLVW-Referat II VK/F der Gruppe Süd in München und der Gruppe Nord in Nürnberg bearbeitet worden. Als das BLVW selbst aufgehoben wurde, übernahm ab 01. April 1958 die Zweigstelle München der Oberfinanzdirektion München, Prüfungsgruppe München und Prüfungsgruppe Nürnberg, die noch laufenden Fälle. Ab 01. April 1958 wurden dann die Aufgaben der Prüfungsgruppe Nürnberg vom Zentralfinanzamt Nürnberg übernommen.
c) Oberste Instanz als Landesbehörde in Angelegenheiten der Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung war das BLVW in München, das von einem Direktorium und einem Verwaltungsrat geleitet wurde. Im Jahre 1955 ist diese Zentrale wegen teilweiser Erledigung der Aufgaben aufgehoben worden (Verordnung vom 14. Februar 1955, GVBl Nr. 4, S.37). Die noch laufenden Fälle sowie die Aufsicht über die Außenstellen hat ab 01. April 1955 die Zweigstelle München der Oberfinanzdirektion München weitergeführt.


Das BLVW-Schriftgut im Staatsarchiv Nürnberg

Das BLVW-Schriftgut im Staatsarchiv Nürnberg ist im Jahr 1991 vom Zentralfinanzamt Nürnberg abgegeben worden. Auf Grund der damals im Staatsarchiv erfolgten umfangreichen Provenienzanalysen wurde das Aktengut der Außenstellen des BVLW in Mittelfranken und das Aktengut der Zweigstelle Nord des BLVW festgestellt und voneinander getrennt.
Das Aktengut der Außenstellen in Mittelfranken umfaßt die Zeit von 1946 bis 1958, überwiegend aber die Zeit von 1946 bis 1953. Der Konzentrationsprozeß bei den Außenstellen seit 1947 hatte zur Folge gehabt, dass das Aktengut aller aufgehobenen Außenstellen zuletzt bei der Außenstelle Nürnberg vereinigt war, welche seit dem 01. Oktober 1953 für sämtliche Stadt- und Landkreise Mittelfrankens allein zuständig geworden ist, mit Ausnahme des Stadt- und Landkreises Eichstätt (gehörte zur Außenstelle Ingolstadt) und zusätzlich für den Landkreis Neumarkt/Opf.. Ab 01. April 1958 hat das Zentralfinanzamt Nürnberg dann die Aufgaben der bisherigen Außenstelle Nürnberg wahrgenommen, für ganz Mittelfranken, jetzt mit dem Stadt- und Landkreis Eichstätt, aber ohne den Landkreis Neumarkt/Opf.. Im vorliegenden Repertorium ist das Schriftgut der Außenstelle Nürnberg des BLVW, gegliedert nach den 16 größeren ehemaligen Außenstellen in Mittelfranken, erfasst. Dieses wurde ab 1996 mit dem in der bayerischen Archivverwaltung eingeführten Datenbankprogramm FAUST (Nr. 1 - Nr. 5832) verzeichnet. Das Schriftgut innerhalb einer Außenstelle ist gegliedert nach Verwaltung; das Personal und die Treuhänder befreffendes Aktengut der Außenstelle; Einzelfallakten der Vermögenskontrolle und zwar fortlaufend nach den alten, die Vermögensarten kennzeichnenden Y...-Serien-Nummern (s. weiter unten).
Vom Schriftgut der Zweigstelle Nord des BLVW wurden nur die beim Außenstellen-Schriftgut fehlenden Einzelfälle sowie vorhandene Verwaltungs-, Personal- und Treuhänderakten aufbewahrt. Überlieferungen der ehemaligen Zweigstellen in Regensburg und in Karlstadt, später Würzburg wurden auf die gleiche Weise mit den Staatsarchiven Amberg bzw. Würzburg abgeglichen.


Art und Inhalt der Vermögenskontrolle

Die Vermögenskontrolle des BLVW erfasste bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte jeder Art. Sie bedeutete keine Enteignung, sondern nur den Entzug der Verfügungsberechtigung, bis über das entgültige Schicksal des kontrollierten Vermögens entschieden worden ist.
Die Vermögenswerte, die unter Kontrolle gestellt wurden, waren eingeteilt in
a) arbeitende Vermögen, d.h. in Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen (z.B. Stahlwerk, Walzwerk, Großhändler, Kleinhändler, Banken, Versicherungen, Gesellschaften, Öffentliche Geldinstitute etc.),
b) sonstige ertragbringende Vermögenswerte, d.h. rentierende (rentable, verpacht- oder vermietbare) Vermögen, Wertpapiere, Patente, Fabrikzeichen (Schutzmarken) und andere Aktiva ähnlicher Natur, und
c) nicht ertragbringende Vermögen, d.h. jedes Vermögen, von dem seiner Natur oder Beschaffenheit wegen eine geschäftliche Verwendung nicht zu erwarten war oder das weder Zins- (bzw. Miet- oder Pacht-) noch Erträge sonstiger Art abwarf (z.B. Geschäftseinrichtungen, Wohn- oder Miethäuser, die beschädigt und nicht wieder instandsetzbar waren).

Unter die Kontrolle fielen nachfolgende Vermögen, die in Serien eingeteilt und durch ihre aktenmäßig verwendeten Unterscheidungs-Siglen gekennzeichnet waren:
YA Vermögen der Alliierten
YB Vermögen des Reiches, der Länder und sonstigen öffentlichen Körperschaften, deren Dienststellen nicht mehr vorhanden waren, z.B. der deutschen Wehrmacht,
YC Vermögen der Deutschen,
YCo Vermögen der NSDAP und ihrer Gliederungen,
YD Vermögen sonstiger Feinde (YD),
YE Vermögen von Personen, die von der Militär-Regierung verhaftet oder von ihr bezeichnet auf der schwarzen Liste standen,
YF erbeutetes oder verschlepptes Vermögen aus Gebieten außerhalb Deutschlands,
YG Vermögen, das zwangsweise übereignet wurde (ehemaliges jüdisches und Emigranten-Vermögen),
YH Vermögen von abwesenden deutschen Eigentümern,
YJ sonstiges Vermögen,
YK Vermögen neutraler Staaten.

Die Verwaltung des kontrollierten Vermögens geschah nicht durch die Dienststellen des BLVW, sondern durch Treuhänder. Treuhänder konnten sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Vor ihrer Einsetzung wurden sie durch die zuständige Außenstelle in fachlicher, politischer und charakterlicher Hinsicht überprüft (Rücksprache mit Fachministerien, Einholung von Strafregisterauszügen usw.). Die Treuhänder waren nicht Angestellte des BLVW, sondern galten als freiberuflich tätig. Ihre Bestallungsurkunden wurden von den Außenstellen des BLVW ausgestellt und von den Zweigstellen des BLVW überprüft. Von kleineren Objekten wurden mehrere einem Treuhänder übertragen, um möglichst niedrige Treuhändergebühren zu erzielen. Insgesamt waren 1947 rund 7.500 Treuhänder eingesetzt. Die Tätigkeit der Treuhänder endete, wenn das Objekt nach rechtskräftigem Spruchkammerurteil und Bezahlung der Sühne aus der Kontrolle frei gelassen wurde.

Die Überwachung der Vermögens-Objekte durch das BLVW und die Militär-Regierung garantierte im allgemeinen eine einwandfreie Bewirtschaftung. Zu gewissen Geschäften bedurfte der Treuhänder der Genehmigung der BLVW. Er hatte bei Übernahme des Vermögens einen Eröffnungsbericht, vierteljährlich einen Kassenbericht, bei arbeitenden Vermögen einen Zwischenbericht (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung), jährlich einen Jahresabschlußbericht und bei Beendigung der Treuhandschaft einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Die Treuhänderberichte gingen nach der Überprüfung sämtlich an die Militär-Regierung weiter.

Auf Weisung der Militär-Regierung sollten zudem alle kontrollierten Vermögen jährlich zweimal geprüft werden, einmal durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft, zum anderen durch eigene Organe des BLVW. Das BLVW in München unterhielt dafür ein Revisionsreferat, das Einzelfälle, besonders Beschwerden über die Vermögensverwaltung von Treuhändern, an Ort und Stelle nachprüfte.

Die Gesamtzahlen der Vermögenskontrolle (Einheite und Werte) wurden zentral aufgrund der von den Dienststellen vorgelegten Unterlagen erfaßt und nach Typen, Grund der Kontrolle und Nationalität aufgegliedert. Für jedes Vermögen wurde bei der Außenstelle des BLVW und bei der Zentrale in München ein getrennter Akt und ein Karteiblatt geführt. Die Abrechnungen und Meldungen sind auf von der Militär-Regierung vorgeschriebenen Formblättern notiert worden.

Lit.: OMGUS-Handbuch: Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945 - 1949, hg. v. Christoph Weisz, München 1994, S. 270 ff.- Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1977 - 1980, hg. v. Wilhelm Volkert, München 1983, S. 167 f., Joseph Oesterle, Bericht vom 23.10.1947 über die Tätigkeit des BLVW im ersten Jahre seines Bestehens, BLVW München, Nr. 48517

Nürnberg, den 05. Juli 2004

gez. Schmidt-Fölkersamb
(Archivoberrätin)

Der Bestand lagert in der Außenstelle Lichtenau.
Die Akten sind nach der links stehenden Nummer zu bestellen:

Der Bestand unterliegt keinen besonderen Benützungseinschränkungen, er ist nach dem Bayer. Archivgesetz benützbar.

Bestandssignatur
Staatsarchiv Nürnberg, Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Nürnberg StArchiv-N, Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Nürnberg
Umfang
5903
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
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Bestandslaufzeit
1946-1958
Provenienz
Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Nürnberg

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Letzte Aktualisierung
18.10.2023, 09:31 MESZ

Datenpartner

Objekttyp

  • BestandAkten

Beteiligte

  • Bayerisches Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Nürnberg

Entstanden

  • 1946-1958

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