Bestand
Kirchengemeinde Bodelschwingh (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf Geschichte der Kirchengemeinde Der heutige Dortmunder Stadtteil Bodelschwingh trägt seinen Namen nach der alten Adelsfamilie von Bodelschwingh, deren Stammsitz Haus Bodelschwingh 1302 erstmals urkundlich erwähnt wird. 1312 wurde dem frommen Ritter Gyselbert von Bodelschwingh, genannt Speke, vom Propst und vom Konvent des Klosters Scheda der Bau einer Kapelle gestattet. Das Dorf Gyselberts, der ein Lehnsmann des Grafen von der Mark war, musste bis dahin die Kirche in Mengede besuchen. Die Kapelle in Bodelschwingh wurde am 2.7.1322 geweiht, gehörte parochial jedoch weiter zur Mengeder Pfarrkirche. 1693 wurde ein umfangreicher Erneuerungsbau der Kirche vorgenommen, der größtenteils aus Beiträgen der Gemeindeglieder und aus Kollektengeldern von auswärtigen Gebern finanziert werden konnte [B 353, 267ff.]. Als Stifter der Kapelle, der auch für die wirtschaftliche Grundlage von Kapelle und Pfarrstelle zu sorgen sich verpflichtete, besaß Haus Bodelschwingh ein Mitbestimmungsrecht bei der Berufung eines neuen Pfarrers. Über dieses lastenpflichtige Privatpatronat hinausgehende Patronatsrechte behielten sich hingegen die Pröpste von Scheda vor, dies zunächst auch noch nach der Reformation [LkA EKvW 0.0 alt/73, Bl. 8]. Sie versuchten gelegentlich katholische Pfarrer für die Gemeinde zu lancieren, was jedoch aufgrund des Widerstandes aus der Gemeinde nicht gelang. Das Patronatsrecht zur Berufung eines Pfarrers ging im Laufe der Zeit auf die Stifterfamilie der Kirche, durch weibliche Erbfolge waren dies die Freiherren zu Innhausen und Knyphausen, über [W 1994, 10, 49f., 52; Dortmunder Dorfkirchen (W 10231), 146-148; B 353, 36]. Über die Einführung der Reformation in Bodelschwingh existieren zwei Berichte: ein ausführlicher von Pfarrer Reinbach (1728-1760) und ein kurzer aus dem Jahr 1732, der von dessen Patron Gisbert Wilhelm von Bodelschwingh stammt. Wennemar, der zwischen 1540 und 1583 Herr zu Bodelschwingh war, begegnete demnach am Hofe seines Landesherrn, des Herzogs von Kleve, häufiger evangelisch gesinnten Männern und hatte vermutlich selbst der neuen Lehre nicht ablehnend gegenüber gestanden [B 353, 259-261]. Wennemars ältester Sohn Gisbert führte bald nach Antritt seines Erbes (1583) in Bodelschwingh die Reformation durch. Großen Wert legte Gisbert offenbar darauf, dass seine Kinder im reformierten Geist erzogen wurden. Mit der Übernahme des reformierten Bekenntnisses in Bodelschwingh besaßen die Gemeindeglieder ein Anhörungs- und Einspruchsrecht. Das Berufungsrecht des Pfarrers, des Organisten und des Küsters behielt hingegen der Patron. Dieser besaß zudem das Recht auf ein Erbbegräbnis und auf einen Patronatsstuhl in der Kirche [W 10231, 149; W 1994, 17-20; LkA EKvW 0.0 alt/77, 94f.; B 339, 54-56]. Das Jahr 1609 bedeutete für die Reformierten, die in der Grafschaft Mark einen schweren Stand hatten, einen Wendepunkt: In der Folge des Dortmunder Vertrages (10.6.1609), mit dem Brandenburg und Pfalz-Neuburg die gemeinsame Verwaltung des Herzogtums Kleve übernahmen, konnten auch die Reformierten mit dem Aufbau kirchlicher Organisationen beginnen. Als die Gemeinde zu Mengede sich für das lutherische, die Familie von Bodelschwingh aber für das reformierte Bekenntnis entschied, wurde die Kapellengemeinde Anfang des 17. Jahrhunderts zur selbständigen Reformierten Gemeinde Bodelschwingh erhoben (1610) [W 1994, 20, 62ff.; LkA EKvW 3.37/42]. 1611 erschien der reformierte Prediger in Bodelschwingh, Johann Henrich Rappaeus, auf der ersten, von seinem Vater Henrich Rappaeus einberufenen Synode der märkischen Reformierten in Unna [W 1994, 22; JWKG 84/1990, 140f.; W 9096, 179-181]. Schon 1619 spricht eine Urkunde von einer "Gemein zu Bodelschwingh", deren Kirchvätern und deren Prediger Nikolaus Fuchs. Als es später zur Bildung der vier märkischen Klassen kam, gehörte die Gemeinde Bodelschwingh der 1652 geschaffenen Klasse Ruhr an [W 10798, 105]. Obgleich bereits einige Klassikalkonvente in Bodelschwingh stattgefunden hatten, lehnte der Freiherr von Bodelschwingh 1678 die Abhaltung eines solchen in seiner Gemeinde ab, da er die nachhaltige Einschränkung seiner obrigkeitlichen Rechte befürchtete. 1758 fand hingegen nach einer Entscheidung der Regierung trotz des Protestes der Freifrau von Bodelschwingh ein Konvent in der Bodelschwingher Kirche statt [LkA EKvW 3.37/42]. 1742 vereinigten sich Lutheraner und Reformierte dahin, dass Taufen und Beerdigungen in Mengede und Bodelschwingh ohne Rücksicht auf die Konfession von dem betreffenden Pfarrer des Ortes verrichtet werden sollten. Wurde die Gemeinde noch 1804 als reformierte Gemeinde und 1811 als evangelisch-reformiert bezeichnet, so trat sie 1830 der Union bei: Dem Unionsaufruf König Friedrich Wilhelms III. vom 27.9.1817 waren die beiden evangelischen Synoden der Mark, die sich am 18.9.1817 zur märkischen Gesamtsynode vereinigten, bereits vorzeitig nachgekommen. Besonders verdient gemacht hatte sich dabei der Bodelschwingher Pastorensohn und Adjunktprediger Karl Küper, der sich zudem gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich um die pädagogische, methodische, theoretische und praktische Weiterbildung des Lehrerstandes bemühte [W 1994, 32f., 64]. Als die Gesamtsynode seit 1830 immer entschiedener für die Union eintrat, war auch die Gemeinde Bodelschwingh ebenso wie die in Mengede der Union beigetreten. Seit 1833 hieß die Gemeinde evangelische Kirchengemeinde Bodelschwingh [LkA EKvW A 6-02; W 10798, 144-151]. Aus seinem Berufungsrecht versuchte der letzte Gerichtsherr zu Bodelschwingh und Mengede, Carl Freiherr von Bodelschwingh-Plettenberg, unter dem Bodelschwingh seine glanzvollste Epoche erlebte, nach dem Tode von Pfarrer Küper 1811 ein "uneingeschränktes Patronatsrecht" zu machen und berief gegen den Wunsch der Gemeinde den ihm passenden Pfarrer Wilhelm Bäumer [W 1994, 52]. Die Gemeinde verlangte jedoch die freie Pfarrwahl bzw. die Benennung von drei Bewerbern seitens des Patrons zur Auswahl der Gemeinde. Bei der Vernehmung durch den Präfekten konnte gegen den Berufenen nichts eingewendet werden, so dass 1813 die Kollationsurkunde des Patrons für Pfarrer Bäumer durch den Innenminister des Großherzogtums Berg landesherrlich bestätigt wurde. Wilhelm Bäumer (1783-1848) engagierte sich von seinem Bodelschwingher Pfarramt aus stark für das in der Grafschaft Mark seit Jahrhunderten verwurzelte presbyterial-synodale Prinzip. Als die Regierung in Berlin nach 1815 damit begann, die neu gegründete Kirchenprovinz Westfalen konsistorial zu verfassen, bekämpfte Bäumer die Einführung der Konsistorialverfassung in der Mark, indem er die staatliche Unabhängigkeit der märkischen Synoden, dann der Gesamtsynode, mit Erfolg verteidigte. Er veröffentlichte eigene Beiträge und Artikel im Rheinisch-Westfälischen Anzeiger. Bäumer sollte letztlich entscheidend dazu beitragen, der Kirchenprovinz Westfalen auf der Lippstädter Synode 1819 zu einer kirchenverfassungsrechtlichen Identität auf presbyterial-synodaler Grundlage zu verhelfen. 1822 wählte ihn die Gesamtsynode der Grafschaft Mark zu ihrem Präses. 1832 wurde Wilhelm Bäumer Konsistorial- und Schulrat und Pfarrer in Arnsberg; sein gleichnamiger Sohn übernahm die Pfarrstelle in Bodelschwingh [W 1994, 33; Geck, in: W 6031, 131; W 8610, passim]. 1816 wurde Gut Westhusen, wo seit 1815 die Hausgeistlichenstelle nicht mehr besetzt war, mit all seinen reformierten Anrainern nach Bodelschwingh eingepfarrt [LkA EKvW 3.37/450; W 1994, 59]. Um 1730 war anstelle des alten Pfarrhauses gegenüber der Bodelschwingher Kirche ein neues aus Fachwerk erbaut worden. An dessen Stelle trat zwischen 1839 und 1841 ein neues massives Wohnhaus, das bis 1964 als Pfarrhaus diente [W 1994, 12]. Mit Urkunde vom 13.1.1853 wurden nach erfolgter Zustimmung des Patrons der Kirchengemeinde Bodelschwingh sowie der evangelischen Einwohner der politischen Gemeinde Huckarde diese vollständig in die Kirchengemeinde Bodelschwingh eingepfarrt. Im Jahr 1877 wurde der Versuch, die bis dahin nicht festgelegten Grenzen zwischen den beiden Kirchengemeinden Mengede und Bodelschwingh zu bestimmen, vorläufig nicht weiter verfolgt [LkA EKvW A 6-02; W 337, 277]. Bei der Neubesetzung der Pfarrstelle 1870 lehnte der Patron die Berufung von Emil Bäumer ab, eines der Söhne von Wilhelm Bäumer jun. und dazu ein begabter Mann, glänzender Redner sowie hervorragender Prediger, weil er ihn bereits als Kind gekannt hatte und ihn sich daher nicht als seinen Seelsorger vorstellen konnte [W 1994, 35]. Zwischen 1871 und 1922 war Karl Richter, der Sohn des ersten Missionsinspektors der Rheinischen Mission, Pfarrer in Bodelschwingh, wo es ihm gelang, durch Predigten und besondere Vereinsgründungen die hier noch unbekannte äußere Mission zu popularisieren. Daneben galt seine Fürsorge den noch nicht schulpflichtigen Kindern. 1885 gründete Richter eine von Graf Carl von Bodelschwingh-Plettenberg erbaute "Kleinkinderschule", die anfangs von Betheler Schwestern geleitet wurde [W 1994, 37; B 351, 16, 19]. Erst Pfarrer Richter, der bei seiner Berufung nicht gewusst haben will, dass die Kirchengemeinde ursprünglich reformiert gewesen ist, nahm Bodelschwingh die typisch reformierte Prägung. Richter, der auf kein Bekenntnis verpflichtet worden war, führte ohne Widerspruch des Patrons und der Gemeinde den Lutherischen Katechismus ein. Hiergegen klagte der reformierte Pfarrer Hengstenberg bei der Synode. Eine Verhandlung ergab jedoch, dass der Gemeinde Lehre und Gottesdienst Richters gut gefiel. Auch funktionierte die Zusammenarbeit mit der Mengeder Nachbargemeinde gut [W 1994, 65]. Nachdem das Konsistorium 1895 einen ordinierten Hilfsprediger nach Huckarde entsandt hatte, wurden die Evangelischen in Huckarde dann zum 1.11.1896 aus der Kirchengemeinde Bodelschwingh ausgepfarrt und zur selbständigen Kirchengemeinde Huckarde vereinigt [KA 1896, 77]. Diese blieb bis zum 1.12.1897 mit der Kirchengemeinde Bodelschwingh unter deren Pfarramt verbunden und erhielt dann eine eigene Pfarrstelle [KA 1897, 89]. Nachfolger des erst 1922 in den Ruhestand getretenen, damals 80-jährigen Pfarrers Richter war bis 1929 Karl Lücking. Er sollte später einer der führenden Männer in der Bekennenden Kirche und nach dem Zweiten Weltkrieg in der Kirchenleitung der EKvW tätig werden [W 1994, 38; W 6031, 157-169]. Zum 1.1.1932 wurden die Evangelischen von Westerfilde, wo sie seit 1910 eine eigene Kirche innerhalb der Kirchengemeinde Mengede besaßen, mit Bodelschwingh vereinigt. Zugleich kamen die wenigen Familien in Nette, Östrich, Brüninghausen und Deininghausen, die jahrhundertelang zu Bodelschwingh gehört hatten, nach Mengede. Nur die Bewohner von Dingen blieben bei ihrer alten Kirche [KA 1932, 2f.; W 1994, 59]. Am 21.1.1934 wurde die neben dem Kirchplatz liegende, 1830 errichtete Kirchschule nach einem Umbau als erstes Gemeindehaus eingeweiht [W 1994, 12; LkA EKvW 2.2/Bodelschwingh 4, Bd. I]. Pfarrer Rudolf Brink (1929-1964), in dessen Amtszeit es zunächst um den Erwerb des Pfarrhauses in Westerfilde aus dem Besitz des NS-Lehrerbundes (1937) und die Instandsetzung der Bodelschwingher Kirche (1939) ging, war seit September 1943 Soldat und kehrte erst im September 1947 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft zurück [W 1994, 39]. Bei einem Drittel der rund 3.000 Gemeindeglieder in der Nachkriegszeit handelte es sich um Flüchtlinge, Vertriebene und ausgebombte Familien. Zum 1.4.1953 wurde eine weitere, 2. Pfarrstelle mit Pfarrsitz in Westerfilde errichtet. Die Pfarrstelle war patronatsfrei [KA 1953, 32]. Zum 1.4. 1958 wurden evangelische Einwohner aus der Kirchengemeinde Bodelschwingh ausgepfarrt und zur Kirchengemeinde Dortmund-Westerfilde vereinigt. Die bisherige 2. Bodelschwingher Pfarrstelle ging als 1. Pfarrstelle auf die neue Kirchengemeinde über [KA 1958, 56]. Nachdem der Freiherr von Inn- und Knyphausen seit 1950 die von ihm getragenen Unterhaltungskosten der Kleinkinderschule reduzieren wollte, beschloss das Presbyterium der Kirchengemeinde Anfang 1961, den Kindergarten rückwirkend zum 1.8.1960 zu übernehmen und weiterzuführen. 1971 scheiterte zwar der Bau eines zweiten Kindergartens, doch konnte 1981 immerhin ein neuer Kindergarten als Ersatzbau für den bestehenden eröffnet werden [B 351, 44-50]. Zum 1.1.1975 wurden die Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Dortmund-Oestrich aus dem Bereich Göllenkamp und Quakmannsweg in die Kirchengemeinde Bodelschwingh umgepfarrt [KA 1975, 29f.]. Damals war eine gründliche Innenrenovierung der mittlerweile denkmalwerten "Schlosskirche" in Bodelschwingh bereits abge-schlossen, ebenso - nach dem Abbruch des alten - der Bau eines neuen Pfarrhauses. Schon seit 1971 besaß die Kirchengemeinde ein neues Gemeindehaus [LkA EKvW 2.2/Bo-delschwingh 4, Bd. II]. Der demographische Wandel bedingte im Kirchenkreis Dortmund-West zum 1.1.2007 die Fusion der Kirchengemeinden Bodelschwingh, Dortmund-Nette, Dortmund-Oestrich, Mengede und Westerfilde zur neuen "Evangelischen Noah-Kirchengemeinde Dortmund" (Bekenntnisstand: evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die Pfarrstelle Bodelschwinghs wurde unter den insgesamt neun Pfarrstellen der Noah-Kirchengemeinde zur 1. Pfarrstelle (zum 1.9.2008 aufgehoben) [KA 2006, 246; KA 2008, 213]. Bearbeitung und Benutzung des Bestandes Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bodelschwingh (Ev. Kirchenkreis Dortmund) wurde von Archivpfleger Uwe Bitzel im Jahr 1986 verzeichnet und 2016 im Landeskirchlichen Archiv um einen kleinen Nachtrag ergänzt. Es umfasst insgesamt 374 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1619 bis 2006 erstrecken. Bei der Übernahme des Gemeindearchivs in das Landeskirchliche Archiv erhielten die einzelnen Akten neue durchlaufende Signaturen, die als "Alte Archivsignatur" in der Verzeichnung mit aufgenommen wurden. Eine Konkordanz im Anhang stellt die alten Archivsignaturen den neuen gültigen Archivsignaturen gegenüber und ermöglicht das Wiederauffinden von Archivalien nach der alten Signatur auch weiterhin. Die 1986 verzeichneten Unterlagen und die neu hinzugekommenen Verzeichnungseinheiten wurden in dem vorliegenden Findbuch zusammengeführt. Die neue Gliederung des Bestandes ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuchs. Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.228 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.228 Nr. ...". Bielefeld, August 2016
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
Geschichte der Kirchengemeinde
Der heutige Dortmunder Stadtteil Bodelschwingh trägt seinen Namen nach der alten Adelsfamilie von Bodelschwingh, deren Stammsitz Haus Bodelschwingh 1302 erstmals urkundlich erwähnt wird. 1312 wurde dem frommen Ritter Gyselbert von Bodelschwingh, genannt Speke, vom Propst und vom Konvent des Klosters Scheda der Bau einer Kapelle gestattet. Das Dorf Gyselberts, der ein Lehnsmann des Grafen von der Mark war, musste bis dahin die Kirche in Mengede besuchen. Die Kapelle in Bodelschwingh wurde am 2.7.1322 geweiht, gehörte parochial jedoch weiter zur Mengeder Pfarrkirche. 1693 wurde ein umfangreicher Erneuerungsbau der Kirche vorgenommen, der größtenteils aus Beiträgen der Gemeindeglieder und aus Kollektengeldern von auswärtigen Gebern finanziert werden konnte [B 353, 267ff.]. Als Stifter der Kapelle, der auch für die wirtschaftliche Grundlage von Kapelle und Pfarrstelle zu sorgen sich verpflichtete, besaß Haus Bodelschwingh ein Mitbestimmungsrecht bei der Berufung eines neuen Pfarrers. Über dieses lastenpflichtige Privatpatronat hinausgehende Patronatsrechte behielten sich hingegen die Pröpste von Scheda vor, dies zunächst auch noch nach der Reformation [LkA EKvW 0.0 alt/73, Bl. 8]. Sie versuchten gelegentlich katholische Pfarrer für die Gemeinde zu lancieren, was jedoch aufgrund des Widerstandes aus der Gemeinde nicht gelang. Das Patronatsrecht zur Berufung eines Pfarrers ging im Laufe der Zeit auf die Stifterfamilie der Kirche, durch weibliche Erbfolge waren dies die Freiherren zu Innhausen und Knyphausen, über [W 1994, 10, 49f., 52; Dortmunder Dorfkirchen (W 10231), 146-148; B 353, 36].
Über die Einführung der Reformation in Bodelschwingh existieren zwei Berichte: ein ausführlicher von Pfarrer Reinbach (1728-1760) und ein kurzer aus dem Jahr 1732, der von dessen Patron Gisbert Wilhelm von Bodelschwingh stammt. Wennemar, der zwischen 1540 und 1583 Herr zu Bodelschwingh war, begegnete demnach am Hofe seines Landesherrn, des Herzogs von Kleve, häufiger evangelisch gesinnten Männern und hatte vermutlich selbst der neuen Lehre nicht ablehnend gegenüber gestanden [B 353, 259-261]. Wennemars ältester Sohn Gisbert führte bald nach Antritt seines Erbes (1583) in Bodelschwingh die Reformation durch. Großen Wert legte Gisbert offenbar darauf, dass seine Kinder im reformierten Geist erzogen wurden. Mit der Übernahme des reformierten Bekenntnisses in Bodelschwingh besaßen die Gemeindeglieder ein Anhörungs- und Einspruchsrecht. Das Berufungsrecht des Pfarrers, des Organisten und des Küsters behielt hingegen der Patron. Dieser besaß zudem das Recht auf ein Erbbegräbnis und auf einen Patronatsstuhl in der Kirche [W 10231, 149; W 1994, 17-20; LkA EKvW 0.0 alt/77, 94f.; B 339, 54-56].
Das Jahr 1609 bedeutete für die Reformierten, die in der Grafschaft Mark einen schweren Stand hatten, einen Wendepunkt: In der Folge des Dortmunder Vertrages (10.6.1609), mit dem Brandenburg und Pfalz-Neuburg die gemeinsame Verwaltung des Herzogtums Kleve übernahmen, konnten auch die Reformierten mit dem Aufbau kirchlicher Organisationen beginnen. Als die Gemeinde zu Mengede sich für das lutherische, die Familie von Bodelschwingh aber für das reformierte Bekenntnis entschied, wurde die Kapellengemeinde Anfang des 17. Jahrhunderts zur selbständigen Reformierten Gemeinde Bodelschwingh erhoben (1610) [W 1994, 20, 62ff.; LkA EKvW 3.37/42]. 1611 erschien der reformierte Prediger in Bodelschwingh, Johann Henrich Rappaeus, auf der ersten, von seinem Vater Henrich Rappaeus einberufenen Synode der märkischen Reformierten in Unna [W 1994, 22; JWKG 84/1990, 140f.; W 9096, 179-181]. Schon 1619 spricht eine Urkunde von einer "Gemein zu Bodelschwingh", deren Kirchvätern und deren Prediger Nikolaus Fuchs. Als es später zur Bildung der vier märkischen Klassen kam, gehörte die Gemeinde Bodelschwingh der 1652 geschaffenen Klasse Ruhr an [W 10798, 105]. Obgleich bereits einige Klassikalkonvente in Bodelschwingh stattgefunden hatten, lehnte der Freiherr von Bodelschwingh 1678 die Abhaltung eines solchen in seiner Gemeinde ab, da er die nachhaltige Einschränkung seiner obrigkeitlichen Rechte befürchtete. 1758 fand hingegen nach einer Entscheidung der Regierung trotz des Protestes der Freifrau von Bodelschwingh ein Konvent in der Bodelschwingher Kirche statt [LkA EKvW 3.37/42].
1742 vereinigten sich Lutheraner und Reformierte dahin, dass Taufen und Beerdigungen in Mengede und Bodelschwingh ohne Rücksicht auf die Konfession von dem betreffenden Pfarrer des Ortes verrichtet werden sollten. Wurde die Gemeinde noch 1804 als reformierte Gemeinde und 1811 als evangelisch-reformiert bezeichnet, so trat sie 1830 der Union bei: Dem Unionsaufruf König Friedrich Wilhelms III. vom 27.9.1817 waren die beiden evangelischen Synoden der Mark, die sich am 18.9.1817 zur märkischen Gesamtsynode vereinigten, bereits vorzeitig nachgekommen. Besonders verdient gemacht hatte sich dabei der Bodelschwingher Pastorensohn und Adjunktprediger Karl Küper, der sich zudem gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich um die pädagogische, methodische, theoretische und praktische Weiterbildung des Lehrerstandes bemühte [W 1994, 32f., 64]. Als die Gesamtsynode seit 1830 immer entschiedener für die Union eintrat, war auch die Gemeinde Bodelschwingh ebenso wie die in Mengede der Union beigetreten. Seit 1833 hieß die Gemeinde evangelische Kirchengemeinde Bodelschwingh [LkA EKvW A 6-02; W 10798, 144-151].
Aus seinem Berufungsrecht versuchte der letzte Gerichtsherr zu Bodelschwingh und Mengede, Carl Freiherr von Bodelschwingh-Plettenberg, unter dem Bodelschwingh seine glanzvollste Epoche erlebte, nach dem Tode von Pfarrer Küper 1811 ein "uneingeschränktes Patronatsrecht" zu machen und berief gegen den Wunsch der Gemeinde den ihm passenden Pfarrer Wilhelm Bäumer [W 1994, 52]. Die Gemeinde verlangte jedoch die freie Pfarrwahl bzw. die Benennung von drei Bewerbern seitens des Patrons zur Auswahl der Gemeinde. Bei der Vernehmung durch den Präfekten konnte gegen den Berufenen nichts eingewendet werden, so dass 1813 die Kollationsurkunde des Patrons für Pfarrer Bäumer durch den Innenminister des Großherzogtums Berg landesherrlich bestätigt wurde. Wilhelm Bäumer (1783-1848) engagierte sich von seinem Bodelschwingher Pfarramt aus stark für das in der Grafschaft Mark seit Jahrhunderten verwurzelte presbyterial-synodale Prinzip. Als die Regierung in Berlin nach 1815 damit begann, die neu gegründete Kirchenprovinz Westfalen konsistorial zu verfassen, bekämpfte Bäumer die Einführung der Konsistorialverfassung in der Mark, indem er die staatliche Unabhängigkeit der märkischen Synoden, dann der Gesamtsynode, mit Erfolg verteidigte. Er veröffentlichte eigene Beiträge und Artikel im Rheinisch-Westfälischen Anzeiger. Bäumer sollte letztlich entscheidend dazu beitragen, der Kirchenprovinz Westfalen auf der Lippstädter Synode 1819 zu einer kirchenverfassungsrechtlichen Identität auf presbyterial-synodaler Grundlage zu verhelfen. 1822 wählte ihn die Gesamtsynode der Grafschaft Mark zu ihrem Präses. 1832 wurde Wilhelm Bäumer Konsistorial- und Schulrat und Pfarrer in Arnsberg; sein gleichnamiger Sohn übernahm die Pfarrstelle in Bodelschwingh [W 1994, 33; Geck, in: W 6031, 131; W 8610, passim].
1816 wurde Gut Westhusen, wo seit 1815 die Hausgeistlichenstelle nicht mehr besetzt war, mit all seinen reformierten Anrainern nach Bodelschwingh eingepfarrt [LkA EKvW 3.37/450; W 1994, 59]. Um 1730 war anstelle des alten Pfarrhauses gegenüber der Bodelschwingher Kirche ein neues aus Fachwerk erbaut worden. An dessen Stelle trat zwischen 1839 und 1841 ein neues massives Wohnhaus, das bis 1964 als Pfarrhaus diente [W 1994, 12]. Mit Urkunde vom 13.1.1853 wurden nach erfolgter Zustimmung des Patrons der Kirchengemeinde Bodelschwingh sowie der evangelischen Einwohner der politischen Gemeinde Huckarde diese vollständig in die Kirchengemeinde Bodelschwingh eingepfarrt. Im Jahr 1877 wurde der Versuch, die bis dahin nicht festgelegten Grenzen zwischen den beiden Kirchengemeinden Mengede und Bodelschwingh zu bestimmen, vorläufig nicht weiter verfolgt [LkA EKvW A 6-02; W 337, 277]. Bei der Neubesetzung der Pfarrstelle 1870 lehnte der Patron die Berufung von Emil Bäumer ab, eines der Söhne von Wilhelm Bäumer jun. und dazu ein begabter Mann, glänzender Redner sowie hervorragender Prediger, weil er ihn bereits als Kind gekannt hatte und ihn sich daher nicht als seinen Seelsorger vorstellen konnte [W 1994, 35]. Zwischen 1871 und 1922 war Karl Richter, der Sohn des ersten Missionsinspektors der Rheinischen Mission, Pfarrer in Bodelschwingh, wo es ihm gelang, durch Predigten und besondere Vereinsgründungen die hier noch unbekannte äußere Mission zu popularisieren. Daneben galt seine Fürsorge den noch nicht schulpflichtigen Kindern. 1885 gründete Richter eine von Graf Carl von Bodelschwingh-Plettenberg erbaute "Kleinkinderschule", die anfangs von Betheler Schwestern geleitet wurde [W 1994, 37; B 351, 16, 19].
Erst Pfarrer Richter, der bei seiner Berufung nicht gewusst haben will, dass die Kirchengemeinde ursprünglich reformiert gewesen ist, nahm Bodelschwingh die typisch reformierte Prägung. Richter, der auf kein Bekenntnis verpflichtet worden war, führte ohne Widerspruch des Patrons und der Gemeinde den Lutherischen Katechismus ein. Hiergegen klagte der reformierte Pfarrer Hengstenberg bei der Synode. Eine Verhandlung ergab jedoch, dass der Gemeinde Lehre und Gottesdienst Richters gut gefiel. Auch funktionierte die Zusammenarbeit mit der Mengeder Nachbargemeinde gut [W 1994, 65]. Nachdem das Konsistorium 1895 einen ordinierten Hilfsprediger nach Huckarde entsandt hatte, wurden die Evangelischen in Huckarde dann zum 1.11.1896 aus der Kirchengemeinde Bodelschwingh ausgepfarrt und zur selbständigen Kirchengemeinde Huckarde vereinigt [KA 1896, 77]. Diese blieb bis zum 1.12.1897 mit der Kirchengemeinde Bodelschwingh unter deren Pfarramt verbunden und erhielt dann eine eigene Pfarrstelle [KA 1897, 89].
Nachfolger des erst 1922 in den Ruhestand getretenen, damals 80-jährigen Pfarrers Richter war bis 1929 Karl Lücking. Er sollte später einer der führenden Männer in der Bekennenden Kirche und nach dem Zweiten Weltkrieg in der Kirchenleitung der EKvW tätig werden [W 1994, 38; W 6031, 157-169]. Zum 1.1.1932 wurden die Evangelischen von Westerfilde, wo sie seit 1910 eine eigene Kirche innerhalb der Kirchengemeinde Mengede besaßen, mit Bodelschwingh vereinigt. Zugleich kamen die wenigen Familien in Nette, Östrich, Brüninghausen und Deininghausen, die jahrhundertelang zu Bodelschwingh gehört hatten, nach Mengede. Nur die Bewohner von Dingen blieben bei ihrer alten Kirche [KA 1932, 2f.; W 1994, 59]. Am 21.1.1934 wurde die neben dem Kirchplatz liegende, 1830 errichtete Kirchschule nach einem Umbau als erstes Gemeindehaus eingeweiht [W 1994, 12; LkA EKvW 2.2/Bodelschwingh 4, Bd. I]. Pfarrer Rudolf Brink (1929-1964), in dessen Amtszeit es zunächst um den Erwerb des Pfarrhauses in Westerfilde aus dem Besitz des NS-Lehrerbundes (1937) und die Instandsetzung der Bodelschwingher Kirche (1939) ging, war seit September 1943 Soldat und kehrte erst im September 1947 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft zurück [W 1994, 39].
Bei einem Drittel der rund 3.000 Gemeindeglieder in der Nachkriegszeit handelte es sich um Flüchtlinge, Vertriebene und ausgebombte Familien. Zum 1.4.1953 wurde eine weitere, 2. Pfarrstelle mit Pfarrsitz in Westerfilde errichtet. Die Pfarrstelle war patronatsfrei [KA 1953, 32]. Zum 1.4. 1958 wurden evangelische Einwohner aus der Kirchengemeinde Bodelschwingh ausgepfarrt und zur Kirchengemeinde Dortmund-Westerfilde vereinigt. Die bisherige 2. Bodelschwingher Pfarrstelle ging als 1. Pfarrstelle auf die neue Kirchengemeinde über [KA 1958, 56]. Nachdem der Freiherr von Inn- und Knyphausen seit 1950 die von ihm getragenen Unterhaltungskosten der Kleinkinderschule reduzieren wollte, beschloss das Presbyterium der Kirchengemeinde Anfang 1961, den Kindergarten rückwirkend zum 1.8.1960 zu übernehmen und weiterzuführen. 1971 scheiterte zwar der Bau eines zweiten Kindergartens, doch konnte 1981 immerhin ein neuer Kindergarten als Ersatzbau für den bestehenden eröffnet werden [B 351, 44-50]. Zum 1.1.1975 wurden die Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Dortmund-Oestrich aus dem Bereich Göllenkamp und Quakmannsweg in die Kirchengemeinde Bodelschwingh umgepfarrt [KA 1975, 29f.]. Damals war eine gründliche Innenrenovierung der mittlerweile denkmalwerten "Schlosskirche" in Bodelschwingh bereits abge-schlossen, ebenso - nach dem Abbruch des alten - der Bau eines neuen Pfarrhauses. Schon seit 1971 besaß die Kirchengemeinde ein neues Gemeindehaus [LkA EKvW 2.2/Bo-delschwingh 4, Bd. II]. Der demographische Wandel bedingte im Kirchenkreis Dortmund-West zum 1.1.2007 die Fusion der Kirchengemeinden Bodelschwingh, Dortmund-Nette, Dortmund-Oestrich, Mengede und Westerfilde zur neuen "Evangelischen Noah-Kirchengemeinde Dortmund" (Bekenntnisstand: evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die Pfarrstelle Bodelschwinghs wurde unter den insgesamt neun Pfarrstellen der Noah-Kirchengemeinde zur 1. Pfarrstelle (zum 1.9.2008 aufgehoben) [KA 2006, 246; KA 2008, 213].
Bearbeitung und Benutzung des Bestandes
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bodelschwingh (Ev. Kirchenkreis Dortmund) wurde von Archivpfleger Uwe Bitzel im Jahr 1986 verzeichnet und 2016 im Landeskirchlichen Archiv um einen kleinen Nachtrag ergänzt. Es umfasst insgesamt 374 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1619 bis 2006 erstrecken.
Bei der Übernahme des Gemeindearchivs in das Landeskirchliche Archiv erhielten die einzelnen Akten neue durchlaufende Signaturen, die als "Alte Archivsignatur" in der Verzeichnung mit aufgenommen wurden. Eine Konkordanz im Anhang stellt die alten Archivsignaturen den neuen gültigen Archivsignaturen gegenüber und ermöglicht das Wiederauffinden von Archivalien nach der alten Signatur auch weiterhin. Die 1986 verzeichneten Unterlagen und die neu hinzugekommenen Verzeichnungseinheiten wurden in dem vorliegenden Findbuch zusammengeführt. Die neue Gliederung des Bestandes ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuchs.
Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.228 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.228 Nr. ...".
Bielefeld, August 2016
- Bestandssignatur
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4.228
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.03. Kirchenkreis Dortmund
- Bestandslaufzeit
-
1683 - 1985
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1683 - 1985