Bestand

Kirchengemeinde Warstein (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Warstein (Ev. Kirchenkreis Arnsberg) wurde 1996 und 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 219 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1829 bis 2001. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.91.Gut dokumentiert sind die Gründungs- und Anfangsjahre der Kirchengemeinde. Einen Schwerpunkt stellen die schwierigen Verhältnisse der Diasporagemeinde sowie ihre Unterstützung durch den Gustav-Adolf-Verein dar.Die Akten von 1838 bis ca. 1898 sind chronologisch geführt worden und enthalten zu verschiedenen Themen interessantes historisches Material. Vor allem die Persönlichkeit des ersten und die Gemeinde prägenden Pfarrers, Karl Geck, wird in vielen Facetten deutlich, sei es in dem oftmals gespannten Verhältnis zu den Katholiken oder in seiner Stellung zu übergeordneten Behörden.Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Akten über die Schulangelegenheiten in Warstein und in Allagen. Auffallend oft kommen Beschwerden über Züchtigungen der Schüler vor.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.91 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im August 2019Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Warstein (Ev. Kirchenkreis Arnsberg) wurde 1996 und 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 219 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1829 bis 2001. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.91.
Gut dokumentiert sind die Gründungs- und Anfangsjahre der Kirchengemeinde. Einen Schwerpunkt stellen die schwierigen Verhältnisse der Diasporagemeinde sowie ihre Unterstützung durch den Gustav-Adolf-Verein dar.
Die Akten von 1838 bis ca. 1898 sind chronologisch geführt worden und enthalten zu verschiedenen Themen interessantes historisches Material. Vor allem die Persönlichkeit des ersten und die Gemeinde prägenden Pfarrers, Karl Geck, wird in vielen Facetten deutlich, sei es in dem oftmals gespannten Verhältnis zu den Katholiken oder in seiner Stellung zu übergeordneten Behörden.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Akten über die Schulangelegenheiten in Warstein und in Allagen. Auffallend oft kommen Beschwerden über Züchtigungen der Schüler vor.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.91 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im August 2019
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.

Bestandssignatur
4.91

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.22. Kirchenkreis Soest-Arnsberg

Bestandslaufzeit
1834 - 1956

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1834 - 1956

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