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Landgericht ä.O. Nittenau (Bestand)

Vorwort: 1. Die bayerischen Landgerichte ä.O.

Die sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und Einwohnerzahl.
Die Landgerichte ä.O. waren untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens. Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus.
1862 wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als "Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf unterster Ebene verwirklicht.


2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im Staatsarchiv Amberg

Im Staatsarchiv Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle) befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt. Die noch vorhandenen Teilbestände der Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten werden in Zukunft aufgelöst und dem Bestand "Landgericht ä.O. NN" angefügt.


3. Verwaltungsgeschichte des Landgerichts ä.O. Nittenau

1838 Errichtung aus 27 Gemeinden des Landgerichts ä.O. Roding (Bergham, Bleich, Bodenstein, Bruck, Dieberg, Fischbach, Hof am Regen, Kaspeltshub, Mappach, Mögendorf, Mainsbauern, Neuhaus, Nittenau, Pfaffenfang, Plitting, Reichenbach, Schöngras, Siegenstein, Sollbach, Stefling, Süssenbach, Treitling, Tiefenbach, Untermainsbach, Vorderthürn, Wald, Wulkersdorf).
1857 Eingliederung der Gemeinden Hauzendorf, Hackenberg, Lambertsneukirchen und Pettenreuth vom Landgericht ä.O. Regenstauf.
1862 Übertragung der administrativen Aufgaben auf das neu errichtete Bezirksamt Roding.

Literatur:
Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der Bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983

Reference number of holding
Landgericht ä.O. Nittenau
Extent
177
Language of the material
deutsch

Context
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 1. Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden ( Allgemeine Innere Verwaltung) >> Landgerichte älterer Ordnung (Innere Verwaltung, 1802-1862) (II. B.1.1.111-143)

Provenance
Landgericht ä.O. Nittenau
Date of creation of holding
1838-1862

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Last update
26.03.2025, 10:30 AM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand
  • Akten

Associated

  • Landgericht ä.O. Nittenau

Time of origin

  • 1838-1862

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