Archivale

Aufrechnung gegenseitiger Schuldforderungen

Enthält: Wegen (nicht näher spezifizierten) Schulden von hatte Anton Dietrich Prumme eine Kuh Hamechers in Arrest nehmen lassen. Nun stand die Taxation an. Der Beklagte deutete an, in 6-10 Tagen die Schuld mit 16 Rtlr 10 Albus zu begleichen. Dies geschah nicht. Schultheiß und Schöffen begaben sich daraufhin am 21.5. nach Mödrath, wo die Kuh - rot mit einem weißen Rücken - im Pfandstall stand und schätzten sie auf 11 Rtlr. Der Beklagte erhielt 3 Tage Zeit, sie auszulösen. Stattdessen reicht Hamecher aber am 22.5. eine Gegenrechnung ein, wonach Prumme ihm seit 1679 insgesamt 9 Rtlr 4 Albus für verschiedene Fahrten und Lieferungen schulde. Prumme widerspricht in allen Punkten und besteht auf Auszahlung des Pfands und Bestrafung des Gegenteils wegen seiner unwahren Äußerungen - anderen zum Exempel, während Hamecher seinerseits das Pfand zurückfordert und damit droht, sich mit seiner Klage an höhere Stelle, an den kurfürstlichen Landesherrn nämlich, zu wenden. Wer Recht erhielt, ist nicht überliefert.

Archivaliensignatur
GerKer, 1104
Umfang
Schriftstücke: 5

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1685

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:53 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1685

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