Kapitel

Cap. IX. Creditores immissi und zwar, wie solche theils ad Cap. VI., theils ad Cap. VII. gehörig

Cap. IX. Creditores immissi und zwar, wie solche theils ad Cap. VI., theils ad Cap. VII. gehörig

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Plan des Sachßen-Weißenfelßischen Schulden-Wesens in Zwey Theile getheilet : als: I. Den Statum Passivum oder die Specification derer Creditorum, und wie sie ihre Forderungen anbracht, und liquidiret, auch resp. einige Zahlungen erhalten, und II. Den Statum Activum, oder die Fürstliche Landes-Revenüen, wie sie dermahlen beschaffen, und resp. zum Abtrag der Schulden employret werden können ; I

Erschienen
1738

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:15 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1738

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