Gliederung
3.5.3. Kriminalgericht Wesel
Das Kriminalgericht zu Wesel wurde durch kgl. Verordnung vom 21. Oktober 1766 für den Bereich des Herzogtums Kleve errichtet. Sein Amtssprengel umfasste das ganze Herzogtum, während für die Grafschaft Mark das Criminalgericht zu Altena zuständig war. Das Gericht, das 1766 mit je 1 Richter und Gerichtschreiber besetzt wurde, führte die Inquisitionen in Criminalsachen durch und übersandte die Akten der Regierung zu Kleve zum Entscheid. Die Provienienz der im Folgenden verzeichneten Stücke ist daher möglicherweise "Regierung Kleve".
- Kontext
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Kleve, Gerichte: Hauptbestand >> 3. III. Landgericht Wesel >> 3.5. Aufgehobene Gerichte
- Bestand
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AA 0064 Kleve, Gerichte: Hauptbestand
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- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:00 MESZ
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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.