Urkunde

Worms (Domstift): Rat und Bürger der Stadt Worms bekunden, dass nach Auffassung Bischof Reinhards von Worms von nach Worms gebrachtem Bauholz und ...

Archivaliensignatur
255/1520
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh., (s. auch Nr. 613)
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1459, auf St. Martinstag

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Rat und Bürger der Stadt Worms bekunden, dass nach Auffassung Bischof Reinhards von Worms von nach Worms gebrachtem Bauholz und Brettern an den Bischof Zoll zu zahlen ist, während Rat und Bürger der Meinung sind, dass Holz nicht zollpflichtig ist, und dass sich darum Bürger geweigert haben, Zoll zu zahlen. Man kommt überein, dass von Holz, das nach Worms gebracht wird und weiterkauft wird, Zoll zu zahlen ist, während Holz, das von Bürgern selbst verbaut wird, zollfrei sein soll. Die Übereinkunft soll für die Lebenszeit Bischof Reinhards gelten

Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller

Kontext
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
Bestand
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen

Vorprovenienz
Hochstift
Laufzeit
1459 November 11

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Hochstift

Entstanden

  • 1459 November 11

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