Bestand

Grundherrschaft Rautenkranz (Bestand)

Geschichte: Der selbständiger Gutsbezirk des Eisenhüttenwerkes Rautenkranz befand sich nordöstlich von Klingenthal im Vogtland. Das Hammerwerk ist seit 1771 nachweisbar. 1810 übernahm es der Inhaber des Eisenhammerwerkes Morgenröthe. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit über Rautenkranz mit Sachsengrund wurde am 30. März 1854 an das Königliche Gericht Auerbach abgegeben.


Inhalt: Einführung des neuen Grundsteuersystems.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 30778
Umfang
0,01 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften

Bestandslaufzeit
1839

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1839

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