Sachakte
Anweisung: Um die laufend entstehenden Kosten für das Waisenhaus in Darmstadt decken zu können, wird an die Verordnungen vom 16. März 1699 und 29. Dezember 1800 erinnert (die Abschriften dieser Verordnungen liegen bei)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 81/14
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> O Armen- und Wohltätigkeitspflege >> O.3 Fürsorge für Kinder, Waisenanstalten
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1835 November 11
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1835 November 11