Sachakte

Anweisung: Um die laufend entstehenden Kosten für das Waisenhaus in Darmstadt decken zu können, wird an die Verordnungen vom 16. März 1699 und 29. Dezember 1800 erinnert (die Abschriften dieser Verordnungen liegen bei)

Archivaliensignatur
E 3 A, 81/14

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> O Armen- und Wohltätigkeitspflege >> O.3 Fürsorge für Kinder, Waisenanstalten
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1835 November 11

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1835 November 11

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