Archivale

Forderungen aus nicht oder nur teilweise bezahlten Warenlieferungen

Enthält: Laut schriftlichem Nachweis vom 10.7.1665 steht Mewiß Schmitz aus Kerpen bei dem Juden Jonas aus Langenich noch für folgende Lieferungen in Schuld: - Aus einem Pferdekauf an Kapital, zuzüglich 1/2 Rtlr an "Haltergeld" [= Abgabe an den Knecht des Viehverkäufers] 44 Rtlr 8 Albus, wovon der Käufer 6 Tlr kölnisch 52 Albus gezahlt hat. Dafür wurden bis zum Mai 1667 7 Rtlr 43 Albus Zinsen fällig - zusammen also wieder 44 Rtlr 77 Albus. Im März 1667 wurden 38 Rtlr 66 bezahlt, bleiben noch 6 Rtlr 11 Albus. Darauf entfallen bis zum Gerichtsdatum 10.7.1674 5 Rtlr 20 Albus, macht 11 Rtlr 31 Albus. Hinzu kommen 1 Malter Roggen und ein Aufmass [Messen und Aufbewahren] von gedroschenem Getreide für neun Jahre, macht 2 Malter 1 Fass Roggen. Schließlich stehen für diverse Fleischlieferungen, z. B. zur Kindstaufe 1664 und zur Kirmes 1663 und 1664, und Sonstiges noch 22 Rtlr 3 Albus 8 Heller aus, von denen erhaltene Gerste- und Strohlieferungen abgezogen werden können, do dass am Ende 14 Rtlr 13 Albus 8 Heller, vorbehaltlich der Gerichtskosten, übrigbleiben.

Archivaliensignatur
GerKer, 1073
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.2 Rechnungen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1674 Juli 17

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:16 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1674 Juli 17

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