Geschäftsbereich Ministerium des Innern

Überlieferungsgeschichte
König Friedrich von Württemberg errichtete 1806 in Stuttgart das Ministerium des Innern als oberste Staatsbehörde für das gesamte Gebiet der inneren Verwaltung. Als Mittelbehörden zwischen Ministerium und Oberämtern fungierten (seit 1817) die vier Kreisregierungen in Ludwigsburg (Neckarkreis), Ellwangen (Jagstkreis), Reutlingen (Schwarzwaldkreis) und Ulm (Donaukreis). Einzelne Aufgabenbereiche wurden jedoch jeweils für das ganze Land zuständigen, unterschiedlich strukturierten Departements oder Sektionen (Oberlandesregierung, Direktion für den Straßen-, Brücken- und Wasserbau u.a.), Zentralstellen (z.B. Zentralstelle für die Landwirtschaft; Zentralstelle für Gewerbe und Handel, ab 1920 Landesgewerbeamt) oder Landeskollegien (Medizinalkollegium, Oberbauamt u.a.), Ministerialabteilungen (z.B. Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung seit 1924) übertragen. Nach 1933 wurden zunächst die Polizei, später auch die übrigen Funktionen verreichlicht, wenn auch das Ministerium gleichzeitig als Landesbehörde bestehen blieb.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945

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13.11.2025, 2:40 PM CET

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  • Tektonik

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