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Gemeiner Bescheid, Betreffend Die bey einem Zeugen-Verhör zu formirende und zu übergebende Articulos und Interrogatoria : Sub Dato Glückstadt, den 8. Octobr. Anno 1698.

Gemeiner Bescheid, Betreffend Die bey einem Zeugen-Verhör zu formirende und zu übergebende Articulos und Interrogatoria : Sub Dato Glückstadt, den 8. Octobr. Anno 1698.

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Public Domain Mark 1.0 Universal

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Der Käyserlichen freyen Reichs-Stadt Lübeck Statuta, Oder: Das, so wol in denen Städten Holsteins, als in der Reichs-Stadt Lübeck gebräuchliche Stadt-Recht : Sammt Angehängter Hansee-Städtischer Schiffs-Ordnung und See-Recht, So dann Mit beygefügten Königl Constitutionibus, Als nemlich: Von Schuld- und Pfand-Protocollen, Von Brüch-Geldern, Und quo ordine dieselbe bey d. Concursibus sollen collociret werden; Wie auch Gemeiner Bescheid vom Zeugen-Verhör ; Mit Dero zu Dennem. Norweg. K. Königl. Majestät Allergnädigstem Consens vermehret und verbessert.

Published
1705 -

Last update
26.05.2025, 3:50 PM CEST

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  • Beigefügtes oder enthaltenes Werk

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  • 1705 -

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