Abschnitt

CLX. Stück. EDICT. Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wider die Wahrheit oder die Ordnung vortragen, gestrafet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden. De Dato Berlin, den 11. Januar. 1738.

CLX. Stück. EDICT. Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wider die Wahrheit oder die Ordnung vortragen, gestrafet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden. De Dato Berlin, den 11. Januar. 1738.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch, Deutsch

Erschienen in
Johann Peter von Ludewigs gelehrte Anzeigen, in alle Wissenschaften, so wol geistlicher als weltlicher, alter und neuer Sachen, welche vormals denen wöchentlichen hallischen Anzeigen einverleibet worden, nunmehro aber zusammen gedrucket und mit einem vollständigen Register versehen ; Anderer Theil

Erschienen
1744

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:05 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1744

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