Abschnitt
CLX. Stück. EDICT. Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wider die Wahrheit oder die Ordnung vortragen, gestrafet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden. De Dato Berlin, den 11. Januar. 1738.
- Sprache
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Deutsch, Deutsch
- Erschienen in
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Johann Peter von Ludewigs gelehrte Anzeigen, in alle Wissenschaften, so wol geistlicher als weltlicher, alter und neuer Sachen, welche vormals denen wöchentlichen hallischen Anzeigen einverleibet worden, nunmehro aber zusammen gedrucket und mit einem vollständigen Register versehen ; Anderer Theil
- Erschienen
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1744
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:05 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1744