Johann Jacob Mosers ... Historisch- und Rechtliche Betrachtung Des Recursus von denen höchsten Reichs-Gerichten An den Reichs-Convent
- Alternative title
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Historisch- und Rechtliche Betrachtung Des Recursus von denen höchsten Reichs-Gerichten An den Reichs-Convent
- Location
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Bamberg, Staatsbibliothek -- J.pr.o.20-b
- VD18
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VD18 14509768-001
- Extent
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224 S.
- Edition
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Zweyte Auflage
- Language
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Deutsch
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11707575-1
- Last update
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16.04.2025, 8:41 AM CEST
Data provider
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Time of origin
- 1738
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Reichs-Fama, welche das Merckwürdigste von demjenigen, so sich ganz kürzlich auf dem Reichs-Convent, an dem Kayserlichen und anderen Höfen, auch mit denen übrigen Ständen des Heiligen Römischen Reichs zugetragen, besonders das, so in das Jus publicum Germaniae tam universale, quam singulorum statuum einschläget, aufrichtig und in guter Ordnung mittheilet : und wo es nöthig und möglich, jederzeit mit genugsamen historischen Erläuterungen begleitet. 9. 1732

Reichs-Fama, welche das Merckwürdigste von demjenigen, so sich ganz kürzlich auf dem Reichs-Convent, an dem Kayserlichen und anderen Höfen, auch mit denen übrigen Ständen des Heiligen Römischen Reichs zugetragen, besonders das, so in das Jus publicum Germaniae tam universale, quam singulorum statuum einschläget, aufrichtig und in guter Ordnung mittheilet : und wo es nöthig und möglich, jederzeit mit genugsamen historischen Erläuterungen begleitet. 3. 1728

Reichs-Fama, welche das Merckwürdigste von demjenigen, so sich ganz kürzlich auf dem Reichs-Convent, an dem Kayserlichen und anderen Höfen, auch mit denen übrigen Ständen des Heiligen Römischen Reichs zugetragen, besonders das, so in das Jus publicum Germaniae tam universale, quam singulorum statuum einschläget, aufrichtig und in guter Ordnung mittheilet : und wo es nöthig und möglich, jederzeit mit genugsamen historischen Erläuterungen begleitet. 7. 1731

Reichs-Fama, welche das Merckwürdigste von demjenigen, so sich ganz kürzlich auf dem Reichs-Convent, an dem Kayserlichen und anderen Höfen, auch mit denen übrigen Ständen des Heiligen Römischen Reichs zugetragen, besonders das, so in das Jus publicum Germaniae tam universale, quam singulorum statuum einschläget, aufrichtig und in guter Ordnung mittheilet : und wo es nöthig und möglich, jederzeit mit genugsamen historischen Erläuterungen begleitet. 19. 1736

Reichs-Fama, welche das Merckwürdigste von demjenigen, so sich ganz kürzlich auf dem Reichs-Convent, an dem Kayserlichen und anderen Höfen, auch mit denen übrigen Ständen des Heiligen Römischen Reichs zugetragen, besonders das, so in das Jus publicum Germaniae tam universale, quam singulorum statuum einschläget, aufrichtig und in guter Ordnung mittheilet : und wo es nöthig und möglich, jederzeit mit genugsamen historischen Erläuterungen begleitet. 22. 1737

Reichs-Fama, welche das Merckwürdigste von demjenigen, so sich ganz kürzlich auf dem Reichs-Convent, an dem Kayserlichen und anderen Höfen, auch mit denen übrigen Ständen des Heiligen Römischen Reichs zugetragen, besonders das, so in das Jus publicum Germaniae tam universale, quam singulorum statuum einschläget, aufrichtig und in guter Ordnung mittheilet : und wo es nöthig und möglich, jederzeit mit genugsamen historischen Erläuterungen begleitet. 13. 1733
