Akten
8/8 [Nr. 4]: Generalreskript über die Einführung des verbesserten Kalenders
Enthält: Bl. 6-7v: Druck in Folio: Herzog Eberhard Ludwig, Generalreskript über die Einführung des verbesserten Kalenders, St. 16.10.1699: Gedruckte Julianische Kalender sind verboten und in Verwahrung zu nehmen. Die Einfuhr von Kalendern für das Jahr 1700 - ausgenommen große Wandkalender mit Kupfern und Oktav-Schreibkalendern - ist verboten. Buchdrucker und Buchbinder dürfen auf das Jahr 1700 einen Quartkalender, den sie ungebunden für 2 1/2 x kaufen, um 7 x. verkaufen, einen Bauernkalender um 2 1/2 x.
- Archivalientitel
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Calendersachen
- Alt-/Vorsignatur
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(Neusch. Nr. 3)
- Umfang
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1 SSt
- Bemerkungen
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UAT 8/8 Nr. 2-9: Einfuhrverbot für Kalender in Zusammenhang mit der Einführung des Gregorianischen Kalenders.
- Kontext
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Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 4. Calendersachen (1651-1817) >> Calendersachen
- Bestand
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UAT 8/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
- Laufzeit
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1699
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.07.2025, 11:48 MESZ
Datenpartner
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1699