Akten

8/8 [Nr. 4]: Generalreskript über die Einführung des verbesserten Kalenders

Enthält: Bl. 6-7v: Druck in Folio: Herzog Eberhard Ludwig, Generalreskript über die Einführung des verbesserten Kalenders, St. 16.10.1699: Gedruckte Julianische Kalender sind verboten und in Verwahrung zu nehmen. Die Einfuhr von Kalendern für das Jahr 1700 - ausgenommen große Wandkalender mit Kupfern und Oktav-Schreibkalendern - ist verboten. Buchdrucker und Buchbinder dürfen auf das Jahr 1700 einen Quartkalender, den sie ungebunden für 2 1/2 x kaufen, um 7 x. verkaufen, einen Bauernkalender um 2 1/2 x.

Archivalientitel
Calendersachen
Alt-/Vorsignatur
(Neusch. Nr. 3)
Umfang
1 SSt
Bemerkungen
UAT 8/8 Nr. 2-9: Einfuhrverbot für Kalender in Zusammenhang mit der Einführung des Gregorianischen Kalenders.

Kontext
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 4. Calendersachen (1651-1817) >> Calendersachen
Bestand
UAT 8/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)

Laufzeit
1699

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Letzte Aktualisierung
02.07.2025, 11:48 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1699

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