Archivale
Anspruch auf verpfändetes Pachtland
Enthält: Am 25. Juni 1699 klagte Martin Scheben zunächst am Hofgericht von St. Gereon in Langenich wegen Verstosses gegen das Lehnsrecht. Sein Vater Johann Scheben hatte 1637 Teile seiner Lehnsgüter an Heinrich Maußbach verpachtet, der sie zusammen mit seiner Frau Anna Maria Krautwigs 1660 für 200 Rtlr an das Hospital von Gross St. Martin in Köln verpfändete, und zwar am Kerpener Gericht und angeblich ohne Wissen der Erben Scheben. Da Mausbach den Jahreszins von 12 Rtlr mehrfach schuldig blieb, zogen die Hospitalprovisoren 1683 die Besitzungen ein. Dagegen erhebt Martin Scheben als der eigentliche Erbe und Lehnsträger Widerspruch beim Gericht in Kerpen. Das Hospital St. Martin appelliert aber an den Oberhof (Hochgericht) in Limburg. Dieser verweist die Appellanten jedoch an das zuständige nächste Lehnsgericht in Junkersdorf. Eingabe Martin Schebens am Hofgericht Langenich, Verschreibung zwischen Heinrich Maußbach und dem Hospital St. Martin (Abschrift), Appellationsschrift vom 13.8.1699; Gutachten, Eingaben, Dekrete, Rechnung, Vollmacht Schebens im Appellationsverfah_f46'))) ORDER BY Fn_Bez;
- Archivaliensignatur
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Ge, 443
- Bemerkungen
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25.6.1699-12.1.1700
- Kontext
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Gericht >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
- Bestand
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Gericht
- Laufzeit
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ohne Datum
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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30.04.2025, 14:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- ohne Datum