Kapitel

I. Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts. Vom 12. April 1888

I. Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts. Vom 12. April 1888

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Menzen, Karl Degenhard. - Rheinisches Grundbuchrecht : Zusammenstellung der seit dem 1. Januar 1889 im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirks Köln zur Einführung gelangenden Bestimmungen über das Grundbuchwesen ; erläutert unter besonderer Berücksichtigung der Materialien , sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Kammergerichts ; 1

Erschienen
1893

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1893

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