Sachakte

Der 1690 verstorbene jül. Wehrmeister Dietrich von Leers hatte sein in der Grafschaft Kerpen gelegenes freiadliges Gut Lörsfeld (Kr. Bergheim) testamentarisch zu einem Fideikommiss bestimmt, das alternierend der je Älteste der Linien der beiden Söhne seines Bruders Michael, Vladislaus Wilhelm zu Tetz und Johann Philipp Theodor zu Leerbach, innehaben sollte. Der Appellant wirft Arnold Dietrich Michael von Leers als zweitem Fideikommissar vor, das Gut heruntergewirtschaftet zu haben. Hauptstreitpunkt aber ist die Nutzung des von Dietrich von Leers ebenfalls als Fideikommiss vererbten Kapitals von über 40000 Rtlr., von dem eine Hälfte dem Inhaber des Gutes Lörsfeld zur Nutzung zustehen sollte, während die andere Hälfte nach appellantischen Angaben den Nachkommen von Vladislaus Wilhelm zukommen sollte. Der Appellant geht davon aus, daß die Erträge aus der Lörsfelder Hälfte des Kapitals beiden Linien je zur Hälfte zukommen müßten, während die Gegenseite nicht nur keine Zinsen ausgezahlt, sondern sogar Teile des Kapitals verbraucht habe, und bezweifelt die Angabe der Gegenseite, von diesem Kapital stünden 5000 Rtlr. auf Haus Tetz und müßten von dort verzinst werden. Er sieht die andere Hälfte des Kapitals als allein der tetzschen Linie zustehend an, dennoch habe der Appellat daraus Gelder erhoben. Der Appellat erklärt, die exekutive Eintreibung der Zinsen der auf Haus Tetz stehenden 5000 Rtlr. sei bereits 1728 rechtskräftig erkannt worden. Laut jül.-berg. Privilegien habe in Fällen von Umschlag einer Hypothek wegen nicht gezahlter Zinsen ein eventuell eingelegtes Rechtsmittel keine suspensive Wirkung. Er bestreitet den Vorwurf der Verschleuderung des Fideikommisses und betont, keine Gelder aus der anderen Hälfte des Kapitals gezogen zu haben. Wech-78 selseitiger Vorwurf, die je andere Seite sei zu verschuldet, um im Fall des Unterliegens dann fällige Gelder bezahlen zu können.

Enthaeltvermerke: Kläger: Franz Wilhelm Frhr. von Brachel zu Tetz (Kr. Jülich) namens seiner Ehefrau Katharina Margarete Konstanze geb. von Leers zu Tetz; ab 1769 - als Bekl. - Karl (Carolus) Frhr. von Brachel zu Tetz, (Bekl. u. Wiederkl.: Frau von Weinberg und Leutnant Philipp von Leers sowie die Kartause zum Vogelsang und Erben Braumann zu Tetz); ab 1728 Frhr. von Brachel zu Tetz und Erben des stadt-köln. Lieutenant von Leers) Beklagter: Arnold Dietrich Michael von Leers zu Lörsfeld und sein Zessionar Moritz (Mauris, Mauritz) Brouette (Brouett, Bruett), Kaufmann zu Köln; ab 1762 - als Kl. - der Fideikommissar Job Franz Moritz von Leers zu Lörsfeld und Leerbach (Lehrbach, Lierbach), (Kl. und Wiederbekl.: Brouette, ab 1728 von Leers zu Lörsfeld und Brouette) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1731 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Ludolf - Lic. Caesar Scheurer [1760] 1769 - Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen Prokuratoren (Bekl.): Lic. J. W. Weylach [1726] 1731 - Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer [1726] 1731 - Subst.: Lic. A. F. Spoenla 1731 - Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich 1762 - Subst.: Lic. Johann Paul Besserer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat zu Düsseldorf 1727-1730 - 2. RKG 1731-1784, 1808 (1478-1770) Beweismittel: Bd. 1: Botenlohnschein (Q 7B). Notarielles Inventar des Nachlasses von Dietrich von Leers, 1690 (Q 36). RKG-Urteil vom 5. Mai 1784: Karl von Brachel muß die eingeklagten Zinsen von der Hälfte des auf der Herrschaft Tetz hypothekarisch haftenden Leersischen Fideikommißkapitals zu 5000 Rtlr. an den derzeitigen Fideikommissar und Kläger Job Franz Moritz von Leers zu Leerbach sub poena realis immissionis in hypothecam von dem Tag an zahlen, an dem er das Fideikommiß angetreten hat (24f.). Auszug aus dem Testament des Dietrich von Leers, 1690 (75f.). Spezifikation der zum Leers’schen Fideikommiß gehörigen Kapitalien (99f.). Auszug aus dem Inventar der von dem verstorbenen herzogl.-jül. Wehrmeister Dietrich von Leers zum Fideikommiß gegebenen Verlassenschaft (150-156). Erbkaufbrief des Vladislaus Wilhelm von Leers, Herrn zu Tetz, und (seiner?) Frau Cäcilie von Leers geb. von Gilteau, Köln, 1678 über eine Rente von 250 Rtlr. für die Summe von 5000 Rtlr., wofür sie alle ihre Güter, speziell ihre Herrschaft Tetz samt dem freiadligen Rittergut „die Leyische Burg“ verpfänden (170-172). Stammbäume von Leers (175, 178, 189-192). Bd. 2: Vorakten (Q 24), 1727- 1733. Vgl. auch in RKG 198 (B 224/1309) Bd. 4 die Rationes decideni hierzu. Auszug aus der Urkunde des Herzogs Wilhelm von Jülich und Berg und seiner Gemahlin Elisabeth geb. von Nassau, 1478, mit der sie ihr Erbgut zum Vogelsang bei Jülich dem Kartäuserorden zwecks Errichtung einer Kartause schenkten (33-35). Beschreibung: 2 Bde., 9 cm; Bd. 1: 4 cm, 192 Bl., überwiegend geb.; Q 1-23, 25-51, 1 Beilage; Bd. 2: 5 cm, 322 Bl., geb.; Q 24. Bl. 111f. entnommen aus RKG 198 (B 224/1309).

Reference number
AA 0627, 195 - B 221/1306

Context
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
Holding
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B

Provenance
Diverse Registraturbildner
Date of creation
1731-1784, 1808 (1478-1770)

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Last update
30.04.2025, 2:58 PM CEST

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  • Sachakte

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  • Diverse Registraturbildner

Time of origin

  • 1731-1784, 1808 (1478-1770)

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