Serie

. Die von den Stadtgemeinden und den Landgemeinden im Geschäftsbezirk der kgl. Polizeiverwaltung in Frankfurt a.M. auf Grund des Gesetzes vom 20. April 1892 an den Staat zu zahlenden Beiträge zu den Kosten der Polizeiverwaltung

Laufzeit: 1893-1925

Kontext
Regierungspräsidium Wiesbaden >> 1 Innere Verwaltung einschließlich der Präsidialregistratur und der Kassensachen >> 1.13 Polizeiwesen >> 1.13.3 Örtliche Polizeiverwaltungen
Bestand
405 Regierungspräsidium Wiesbaden

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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