Archivale
An die herzogl. Regierung zu Stuttgardt
Regest: Am 12. März haben Bürgermeister und Rat die herzogl. Regierung gebeten, noch vor dem Tübinger Georgii-Markt zu veranlassen, dass die Reuttlinger Zeugmacher nicht mehr von den Metzinger und Uracher Meistern vom Losen um die Stände an den Tübinger Jahrmärkten ausgeschlossen werden. Der Tübinger Georgii-Markt kommt immer näher. Die erwartete herzogl. Resolution ist aber noch nicht erfolgt. Dass aber dem Reuttlinger Ersuchen Willfahr zuteil werde, daran zu zweifeln besteht keine Ursache, da am 26. August 1664 auf Vorbringen des damaligen Magistrats eine herzogl. Resolution an den damaligen Untervogt zu Tübingen Johann Christoph Harpprecht erlassen worden ist, in Tübingen Stadt und Amt zu verordnen, dass die Reuttlinger Meister des Weissgerber-Handwerks mit den Meistern in dem Land (Württemberg) künftig und jedesmal zum Los zugelassen werden sollen.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3770
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Konz.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Zeugmacher
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1760 April 13
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1760 April 13