Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie
Accidentien-Taxa vor den Acker-Gerichts-Schreiber
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90100131
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90100131
- Published
-
[S.l.] , 1757 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:50 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsdruckschrift ; Einblattdruck ; Monografie
Time of origin
- [S.l.] , 1757 -
Other Objects (12)
![Käyserliches Commissions-Decret, Betreffend der Chur-Fürsten und Stände Gutachten und Consens, wie es künfftig mit dem Florentinischen und Parmesanischen Groß-Hertzogthumb nach Abgang des jetzigen Manns-Stam[m]es zu halten, und ob das Reich Ihre Käyserl. Majestät zu Schliessung des Friedens zu Cambray bevollmächtigen oder aber eine eigene Reichs-Deputation zu solchem Congress abschicken wolle? : publice dictirt Regenspurg den 9. Sept. 1720. per Moguntinum](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f26e88ac-3860-414b-954a-c625577404e4/full/!306,450/0/default.jpg)
Käyserliches Commissions-Decret, Betreffend der Chur-Fürsten und Stände Gutachten und Consens, wie es künfftig mit dem Florentinischen und Parmesanischen Groß-Hertzogthumb nach Abgang des jetzigen Manns-Stam[m]es zu halten, und ob das Reich Ihre Käyserl. Majestät zu Schliessung des Friedens zu Cambray bevollmächtigen oder aber eine eigene Reichs-Deputation zu solchem Congress abschicken wolle? : publice dictirt Regenspurg den 9. Sept. 1720. per Moguntinum
![Es haben die bis anhero besonders in denen Zoll-Frevel Straffen so zahlreich vorkommende Liquidations-Posten nichts anderes zu erkennen gegeben, als daß bey Betrettung deren insonderheit ausherrischen Zoll-Defraudanten, nicht genugsame Vorsicht gebrauchet, und sich vielen Theils darmit begnüget werde, nur allein den Frevler, das factum, und den Orth, wo solcher das Herrschafftliche Zoll-Regale hintergangen, zu notiren, und bey Ober-Ambt anzubringen, vermeinend daß hieran genug geschehen seye ... So ergehet hiermit die ernst-gemessene Verordnung mittels welcher man wenigstens den Anwachs deren künftigen Frevel-Straffen, nicht zur Liquidation sondern zur würcklichen Zahlung zu beförderen vermeinet, ... : [Mannheim den 16ten Decembris 1757.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6960c5fb-d6e9-402d-bfa3-afe08d85f5c9/full/!306,450/0/default.jpg)
Es haben die bis anhero besonders in denen Zoll-Frevel Straffen so zahlreich vorkommende Liquidations-Posten nichts anderes zu erkennen gegeben, als daß bey Betrettung deren insonderheit ausherrischen Zoll-Defraudanten, nicht genugsame Vorsicht gebrauchet, und sich vielen Theils darmit begnüget werde, nur allein den Frevler, das factum, und den Orth, wo solcher das Herrschafftliche Zoll-Regale hintergangen, zu notiren, und bey Ober-Ambt anzubringen, vermeinend daß hieran genug geschehen seye ... So ergehet hiermit die ernst-gemessene Verordnung mittels welcher man wenigstens den Anwachs deren künftigen Frevel-Straffen, nicht zur Liquidation sondern zur würcklichen Zahlung zu beförderen vermeinet, ... : [Mannheim den 16ten Decembris 1757.]
