Kapitel

Weiber mögen ligende gütter nit verendern

Weiber mögen ligende gütter nit verendern

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
203
Sprache
Deutsch

Erschienen in
New landtrecht des Fürstenthumbs Würtemberg jn vier Theil verfaszt : in vier Theil verfaßt ; Der Erst Theil von dem Gerichtlichen Proceß, Der Ander Theil von Conträcten vnd Handtierungen, Der Dritt Theil von Testamenten vnd letsten willen, Der Viert Theil von Erbschafften on Testament ...

Erschienen
1555

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:56 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1555

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