Urkunde
U 648
Regest: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Kalkar schließen mit Sander van Ulft, zur Zeit Besitzer der Horst bei Kalkar, eine Abmachung wegen der Errichtung einer „volmoelle“, an deren Kosten und Erträgnissen sie zu gleichen Teilen beteiligt sein sollen. Dem Sander und seinen Nachfolgern auf der Horst wird erlaubt, das Wasser zu stauen, soweit dieses nicht den Stadtgräben und der Fischerei abträglich ist, und ein von dem Berg herkommendes Bächlein am Horst’schen Bruch umzuleiten war.
Siegelkommentar: Siegel ab
- Archivaliensignatur
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Urkunden (U), U 648
- Formalbeschreibung
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Original Pergament, kanzelliert
- Kontext
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Urkunden (U)
- Bestand
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Urkunden (U)
- Laufzeit
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1549 Februar 3
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 14:48 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Kalkar. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1549 Februar 3