Urkunde

U 648

Regest: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Kalkar schließen mit Sander van Ulft, zur Zeit Besitzer der Horst bei Kalkar, eine Abmachung wegen der Errichtung einer „volmoelle“, an deren Kosten und Erträgnissen sie zu gleichen Teilen beteiligt sein sollen. Dem Sander und seinen Nachfolgern auf der Horst wird erlaubt, das Wasser zu stauen, soweit dieses nicht den Stadtgräben und der Fischerei abträglich ist, und ein von dem Berg herkommendes Bächlein am Horst’schen Bruch umzuleiten war.

Siegelkommentar: Siegel ab

Archivaliensignatur
Urkunden (U), U 648
Formalbeschreibung
Original Pergament, kanzelliert

Kontext
Urkunden (U)
Bestand
Urkunden (U)

Laufzeit
1549 Februar 3

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:48 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1549 Februar 3

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