Bestand

1.3.3.2 Handelsgericht (Bestand)

Bestandsgeschichte: Bereits seit dem Mittelalter entstanden an großen europäischen Handelsplätzen Handelsgerichte. In Leipzig gab es eine solche Einrichtung seit 1682. Die Handelsgerichte setzen sich aus einem Präsidenten, der ein Rechtsgelehrter sein musste, sowie aus Kaufleuten zusammen, die auf der Grundlage ihrer Geschäftserfahrungen Gutachten zu den verschiedensten Handelsangelegenheiten geben konnten. U.a. wurden von dem Handelsgericht Konkurse von Kaufleuten, Wechselsachen, Mietpreise für Kaufgewölbe und Dienstverhältnisse der Commis und der Lehrjungen verhandelt. Alle am Ort ansässigen sowie die zeitweilig dort Handel treibenden Kaufleute waren dem Handelsgericht unterworfen. Die Verfahren wurden i.d.R. mündlich geführt. Das ist wohl als Grund dafür anzusehen, dass im Bestand v.a. die vom Handelsgericht zu führenden Firmenbücher (Register) überliefert sind. Anhand dieser Firmen- und Prokurenbücher sind über den Zeitraum 1774 bis 1862 Nachweise zu Firmenanmeldungen bzw. -veränderungen möglich. Eine Neuregelung der Tätigkeit der Handelsgerichte für das Deutsche Reich erfolgte durch die Paragraphen 100 und 118 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, das die bis dahin tätigen Handelsgerichte aufhob.

Signaturbeispiel: HaGer Nr. 1

Umfang
Laufmeter: 2,45

Kontext
Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.3 Städtische Einrichtungen und Betriebe >> 1.3.3 Gerichtsbarkeit

Bestandslaufzeit
1711 - 1862

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Letzte Aktualisierung
15.01.2024, 13:49 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1711 - 1862

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