Sachakte
Verordnung betreffend die Gesuche um Anstandsbriefe. Alle Beamten der Hessischen und Patrimonialgerichte der alten und neuen Lande werden bei allen Gesuchen um Erteilung eines Moratoriums darauf hingewiesen zu untersuchen, ob der Antragsteller duch sein Verschulden in diese Lage gekommen ist und ob, wenn das Moratorium gestattet wird, die Kreditoren vor Verlust ihrer Forderungen gesichert sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Reference number
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E 3 A, 71/28
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Gießen, 1808 August 12
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- Gießen, 1808 August 12