Bestand

Offermann, Dr. Doris; Studienrätin (Bestand)

Der Nachlass von Studienrätin Dr. theol. Doris Offermann (28.03.1926-15.11.2004) wurde 2023 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 24 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1926 bis 2004. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.135.Zwei Jahrzehnte lang war Dr. Doris Offermann als Studiendirektorin / stellvertretende Schulleiterin des Gymnasiums und der Kollegschule in Bethel tätig. Sie unterrichtete dort in den Fächern Mathematik, Religion und Philosophie. Über mehrere Jahre hinweg war sie auch Synodale der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen und Synodale in der Synode der EKD. Ehrenamtlich engagiert war sie darüber hinaus in der Solidarischen Kirche Westfalen sowie in der Bielefelder Gruppe des Deutschen Zweiges des Internationalen Versöhnungsbundes.Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch ihren Bruder im Februar 2011. Der Nachlass dokumentiert die Tätigkeit Offermanns in der Ev. Schülerinnenarbeit Westfalen (MBK) sowie ihre politischen Aktivitäten. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.135 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.135 Nr. ...".Bielefeld, im Februar 2023Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl): Nachruf für Doris Offermann (08.12.2004)

Form und Inhalt: Der Nachlass von Studienrätin Dr. theol. Doris Offermann (28.03.1926-15.11.2004) wurde 2023 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 24 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1926 bis 2004. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.135.
Zwei Jahrzehnte lang war Dr. Doris Offermann als Studiendirektorin / stellvertretende Schulleiterin des Gymnasiums und der Kollegschule in Bethel tätig. Sie unterrichtete dort in den Fächern Mathematik, Religion und Philosophie. Über mehrere Jahre hinweg war sie auch Synodale der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen und Synodale in der Synode der EKD. Ehrenamtlich engagiert war sie darüber hinaus in der Solidarischen Kirche Westfalen sowie in der Bielefelder Gruppe des Deutschen Zweiges des Internationalen Versöhnungsbundes.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch ihren Bruder im Februar 2011. Der Nachlass dokumentiert die Tätigkeit Offermanns in der Ev. Schülerinnenarbeit Westfalen (MBK) sowie ihre politischen Aktivitäten.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.135 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.135 Nr. ...".
Bielefeld, im Februar 2023
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):

Nachruf für Doris Offermann (08.12.2004)

Bestandssignatur
3.135

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1926 - 2004

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1926 - 2004

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