Sachakte

Anweisung: Das Schulgeld für arme Kinder soll in Zukunft nicht mehr aus dem Kirchenkasten, sondern aus den gemeinen Mitteln bezahlt werden

Archivaliensignatur
E 3 A, 60/15

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.3 Schulpflicht, Schulzeit, Schuldisziplin, Lehrmittel und Schulgeld
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1779 Oktober 15

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1779 Oktober 15

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