Sachakte
Anweisung: Das Schulgeld für arme Kinder soll in Zukunft nicht mehr aus dem Kirchenkasten, sondern aus den gemeinen Mitteln bezahlt werden
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 60/15
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.3 Schulpflicht, Schulzeit, Schuldisziplin, Lehrmittel und Schulgeld
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1779 Oktober 15
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1779 Oktober 15