Archivale

Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit im Reichsgebiet.

Juden mit folgender Staatsangehörigkeit: Polen, Luxemburg, Slowakei, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Norwegen und Staatenlos unterliegen der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941 (RGBl I.S.547) und sind in die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen (z. B. Verkehr- und Verfügungsbeschränkungen) sowie die Abschiebungsmaßnahmen einzubeziehen.
Weitere Angaben über die Behandlung des Vermögens. Juden anderer Länder dürfen in die Judenmaßnahmen nicht einbezogen werden.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0882a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 45
former reference number: I81, Folio 78-81
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV B 4 b-2686/42
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
01.1943

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Provenienz
Reichsminister des Innern
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 01.1943

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