Akten

Konflikte im Verlauf des Dreißigjähringen Krieges

Enthält:
- Bürgermeister und Rat bestätigen dem Arcoschen Regiment, dass man sich in Zahlungssachen an die Generalität halte, 1. Mai
- Wahl von sechs kath. "directores" (Wahlmänner) durch eine namentliche Stimmabgabe, 5. Juli
- Bitte der gesamten Bürgerschaft, dass das Stadtregiment paritätisch besetzt werde, 26. Aug. (2 Ex.); unterschrieben haben eine Auswahl ev. und kath. Bürger
- "Ungefahrlicher Fürschlag, wie das Regiment und die freye Wahl zu Biberach anzustellen [...]", o.D. [1636]
- "zweytes Mittel, wie das Regiment der frey[en] Reichs Statt Biberach anderwerts zubestellen und dardurch die bisher verspührte ohngleichheit versehnlich aufzuheben [...]", o.D. [1636]
- Verzeichnis der kath. Patrizier und Bürger (47 Männer), o.D. [1636]
- Konzept einer Protestation der ev. Rats- und Gerichtsmitglieder sowie der ev. Bürgerschaft, dass man die Katholiken gar nicht am Regiment beteiligen müsse, aber die Wahlordnung Karls V., den Passauer Vertrag (Augsburger Religionsfrieden) sowie die Parität beachte, August
- Consilium (der ev. Räte und Richter?), dass man sich an das Ferdinandeische Dekret und den Aldringer Akkord halten werde; man wolle gütliche Beilegung und Parität im Stadtregiment schaffen, o.D. [1636]
- Erklärung der ev. und kath. Religionsverwandten, dass sie sich mit der erreichten Interimsbesetzung des Regiments keinesfalls abgefunden hätten, sondern sich ihre Rechte weiterhin vorbehalten würden, 15. Sept. (2 Ex.)
- Gerichtsschreiber Zoller schreibt, dass die Erklärung der Bürger betr. Regimentsbesetzung "contra mentem" ausgelegt wurde, September
- Erklärung der ev. Rats- und Gerichtsangehörigen betr. Regimentsbesetzung, 17. Nov. (5 Ex.)
- die kath. Patrizier und Bürger protestieren gegen die Wahlordnung, 21. Nov.

Reference number
F 8, Nr. 1908
Former reference number
F 8, Nr. 182
Extent
19 Schr. (60 Bl.)
Notes
Nach der Wiedereinnahme Biberachs durch die kaiserliche Armee im September 1633 blieb es bei der im Jahr zuvor vereinbarte Regelung. Der ev. Rat sollte solange bestehen bleiben, bis der Kaiser etwas anderes verordnen würde. Die Evangelischen strebten eine Zusammenarbeit mit den Katholiken an, da es auch unter den ev. Amtsträgern Verluste gegeben hatte. Aber die Verhandlungen erwiesen sich als zäh und schwierig. Die am 13. März 1634 abgeschlossene Vereinbarung sollte nur interimsweise wirken. Das schwedische Zwischenspiel von März bis September 1634 hatte keinen Einfluss auf die Vereinbarung. Nach dem Beitritt zum Prager Frieden boten die Evangelischen den Katholiken die Parität an, was von diesen jedoch rundweg abgelehnt wurde. Man wollte wieder zur Wahlordnung Karls V. übergehen. Die Einigung konnte erst am 5. Jan. 1637 erreicht werden.

Context
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach >> II. Akten >> 1. Reichsstädtische Zeit >> 1.1. Verfassung, Verfassungsstreitigkeiten, konfessionelle Konflikte >> 1.1.3. Dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Friede >> 1.1.3.1. Dreißigjähriger Krieg
Holding
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach

Indexbegriff subject
Bürgermeister
Rat
Bürgerschaft
Parität
Stadtregiment
Wahl
Patriziat
Protestation
Wahlordnung
Augsburger Religionsfriede
Passauer Vertrag
Parität
Prager Friede
Gerichtsschreiber
Gericht
Dreißigjähriger Krieg
Indexentry person

Date of creation
1636

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Last update
27.03.2025, 1:46 PM CET

Data provider

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Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1636

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