Kapitel
25) Gesetz, die Einführung der Civilstandregister für Personen. Welche keiner im Königreiche Sachsen anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, und einige damit zusammenhängende Bestimmungen betreffend : vom 20. Juni 1870
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Die das Privatrecht und den Civilprozess betreffenden Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen seit Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuchs : nebst den bezüglichen Bundesgesetzen und unter Berücksichtigung der einschlagenden Ministerialverordnungen ; 3
- Erschienen
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1871
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:05 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1871