Archivale

Die Schutzhaft und ihre rechtlichen Grundlagen.

Durch die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 haben die pol. Behörden das Recht erhalten, zur Bekämpfung staatsfeindlicher Bestrebungen die Freiheitsentziehung in Form der Schutzhaft anzuordnen. Die Schutzhaft ist in erster Linie vorbeugendes Kampfmittel der Geheimen Staatspolizei.
Weitere ausführliche Angaben hierzu.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0280a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 76
former reference number: I197, Folio 175-180
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1936
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Hans Tesmer, Regierungsrat im Geheimen Staatspolizeiamt, BerlinAuszug aus der Zeitschrift "Deutsches Recht" Heft 7/8
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Laufzeit
15.04.1936

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Hans Tesmer, Regierungsrat im Geheimen Staatspolizeiamt, BerlinAuszug aus der Zeitschrift "Deutsches Recht" Heft 7/8
  • Abgebende Stelle: Bundesarchiv

Entstanden

  • 15.04.1936

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