Archivale
Die Schutzhaft und ihre rechtlichen Grundlagen.
Durch die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 haben die pol. Behörden das Recht erhalten, zur Bekämpfung staatsfeindlicher Bestrebungen die Freiheitsentziehung in Form der Schutzhaft anzuordnen. Die Schutzhaft ist in erster Linie vorbeugendes Kampfmittel der Geheimen Staatspolizei.
Weitere ausführliche Angaben hierzu.
- Archivaliensignatur
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0.4, 074/0280a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 76
former reference number: I197, Folio 175-180
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1936
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Hans Tesmer, Regierungsrat im Geheimen Staatspolizeiamt, BerlinAuszug aus der Zeitschrift "Deutsches Recht" Heft 7/8
- Vorprovenienz
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Abgebende Stelle: Bundesarchiv
- Laufzeit
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15.04.1936
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Hans Tesmer, Regierungsrat im Geheimen Staatspolizeiamt, BerlinAuszug aus der Zeitschrift "Deutsches Recht" Heft 7/8
- Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Entstanden
- 15.04.1936