Abschnitt

Fünfter Abschnitt. Pflichten des Soldaten- und Bürgerstandes gegen einander, in Ansehung ihres Betragens.

Fünfter Abschnitt. Pflichten des Soldaten- und Bürgerstandes gegen einander, in Ansehung ihres Betragens.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Polnisch

Erschienen in
Reglement für Süd- und Neu-Ostpreußen nach welchem bey Einquartierung des Militairs in Friedenszeiten verfahren, und die Vergütigung für die Quartiere geleistet werden soll : De Dato Berlin den 4. Juny, 1797.

Erschienen
1797

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:04 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1797

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