Archivale
Fundation des Armenhauses Warendorf in der Kirchherrngasse
Enthält: Bürgermeister und Rat der Stadt Münster tun kund, dass vor ihnen der Ratsverwandte Boldwin Warendorff erschienen ist. Er und seine Ehefrau Goddele geborene Travelmans haben vor wenigen Jahren eine Behausung mit Beihaus und Stallung gekauft, gelegen im Kirchspiel Lamberti auf der Kirchherrenstegge zwischen der Pastorei Lamberti und des Malers Johan Varnichs Behausung, um darin ein Armenhaus zu stiften. Sie richteten im Beihaus Zellen und Kammern ein, ebenso eine Küche und Keller, sodass dort nun Platz für 8 arme Bürgerfrauen sei.
Außerdem kauften sie zum Unterhalt der Armen für 225 Reichstaler eine Rente von 13 1/2 Reichstalern aus dem Harenkotten. In der Hoffnung auf weitere Zustifter soll ein Einkünfteverzeichnis angelegt werden.
Die Aufsicht des Hauses soll den Stiftern selbst und ihren Nachfahren zusammen mit den Provisoren der Kirche Lamberti obliegen, und zwar in der Form, dass je ein Familienmitglied und der älteste Provisor von Lamberti als Provisoren fungieren sollen. Beide sollen einen Schlüssel zu der Kiste bzw. zum Schrein haben, in dem die Fundationsurkunde sowie Siegel und Briefe liegen sollen.
Gemäß der Hausordnung (rulle) sollen die Armen jeden Morgen in Kirche Lamberti die Messe besuchen, an Heiligen- und Sonntagen auch Nachmittags; bei Nichtbefolgung droht der Verlust ihrer täglichen Verpflegung. Zudem sollen sie sich unterander friedlich verhalten und ihrer Hausfrau sowie den Verwahrern gehorsam sein. Die Rolle soll ihnen von den Provisoren oder dem bestellten Diener und Emonitor jährlich vier Mal vorgelesen werden (Ostern, Pfingsten, Michaelis, Weihnachten).
Für die geistliche Betreuung ist der Pastor der Lambertikirche verantwortlich. Die Provisoren sollen jährlich vom Emonitor 1 Reichstaler für ihre Mühe bekommen. Sollte eine Änderung der Stiftung vonnöten sein, obliegt sie dem ältesten Provisor, gegebenenfalls mit Unterstützung des Rates.
Bürgermeister und Rat stimmen zu, befreien das Haus von allen Abgaben und bestätigen die Fundation mit Zustimmung der Alder- und Meisterleute. Wenn die Armen das Prinzipalhaus nicht nutzen, ist es allerdings voll abgabenpflichtig. Mit Wissen der Alder- und Meisterleute siegeln sie mit dem Großes Stadtsiegel. Ebenso siegelt Boldewin Warendorff für sich und seine Frau. Ebenso siegelt der älteste Provisor der Lambertikirche Ludolff Baumeistere mit Vorwissen des ganzen Kirchspiels mit dem Kirchspielsiegel.
Die Urkunde wurde zweifach ausgefertigt: die eine Abschrift erhalten die Fundatoren und ihre Erben, die andere soll in den Schrein der Armen gelegt werden.
- Archivaliensignatur
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C-Arm WAF, Urk. 1
- Kontext
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Armenhaus Warendorf >> Urkunden
- Bestand
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C-Arm WAF Armenhaus Warendorf
- Laufzeit
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20. Januar 1607
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:01 MESZ
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 20. Januar 1607