Akte

Supplicationis Auseinandersetzung um das Erbe des Grafen von Küssow

Kläger: (2) Hedwig Augusta von Behr, Witwe von Parsenow und Catharina Magdalena Adelheit von Behr zu Rostock als Schwestern und Erbinnen des Leutnant Georg Ludwig von Behr

Beklagter: Carl August von Behr-Negendanck auf Semlow, Bruder der Kl.innen

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: J.F. Weber (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 08.07.1782: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (P) Bekl.: N N Borchard (A), Dr. Johann David Lembke (P)

Fallbeschreibung: Leutnant von Behr ist 1769 verstorben, in seinem Testament von 1765 setzt er seine Schwestern, die Kl.innen als Erbinnen ein und spricht ihnen vor allem die Hälfte des Erbes des Grafen Erasmus Ernst von Küssow zu, das sie mit Bekl. teilen sollen. Die Kl.innen haben ihre Ansprüche beim Rostocker Rat angemeldet und bitten das Tribunal um Einsetzung in das Erbe. Das Tribunal teilt dies dem Bekl am 22.05. mit, am 11.07. bittet der Bekl. zügig in seiner Appellation gegen die Erben des Grafen Georg Friedrich von Küssow wegen dessen Erbe zu entscheiden und gesteht den Kl.innen keine Ansprüche darauf zu. Das Tribunal teilt den Kl.innen dies am 14.07. mit. Am 31.07. bestehen die Kl.innen auf ihrem Anteil des Erbes, weisen ihre Ansprüche daran nach und beziehen sich u.a. auf ein Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 18.12.1764. Das Tribunal teilt dies dem Bekl. am 01.09.1778 mit., der am 22.09.1778 die Ansprüche erneut zurückweist. Am 14.06.1779 urteilt das TRibunal, daß beide Parteien gleiche Ansprüche an das Erbe Küssows haben, stellt es dem Bekl. aber frei, das Testament seines Bruders anzufechten. A, 26.07.1779 ergreift der Bekl gegen das Urteil restitutio in integrum, bittet aber zunächst und am 01.09. um Fristverlängerung, die er am 27.07. und 03.09.1779 erhält. Am 04.05.1781 bitten die Kl.innen, dem Bekl. eine 3wöchige Frist zum Vorbringen seiner Beschwerden gegen das Testament ihres Bruders zu setzen und sie danach in das Erbe einzusetzen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 11.05., am 25.05. erklärt der Bekl. daß der Prozeß zwischen ihm und den Erben Küssows noch schwebe, es also noch nichts zu verteilen gäbe und bittet um kostenpflichtige Abweisung der Klage. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.07. auf, binnen 3 Wochen seine Einwände gegend as brüderliche Testament vorzulegen. Am 27.07. bitten die Kl.innen um ein urteil, da sich der Bekl. nicht geäußert hat. Am 14.09.1781 verweigert das Tribunal dem Bekl. weitere Einreden gegend as Testament des Bruders und bestätigt die Kl.innen als Miterben. Am 18.09.1781 ergreift der Bekl dagegen restitutio in integrum und bittet, zunächst den Umfang des Küssowschen Testaments festzustellen, über das immer noch nicht entschieden sei, um dann zu wissen, was man eiugentlich teilen wolle. Am 03.10. setzt das Tribunal dem Bekl. erneut eine 3wöchige Frist, um die Einwände gegen das brüderliche Testament vorzutragen. Am 22.10. fordert der Bekl., daß sich die Kl.innen an den Prozeßkosten des von ihm in 3 Instanzen um das Küssowsche Erbe geführten Prozesses beteiligen, behält sich die Prüfung des Testamentes vor und erklärt, daß er selbst noch nichts aus dem Erbe empfangen habe, also auch nichts weitergeben könne und bittet, die Kl.innen zur Hilfe bei der Formierung des Erbes anzuweisen. Das Tribunal fordert die Kl.innen am 07.11. zur Erwiderung auf, am 20.11. erklären die Kl.innen, der Bekl. habe Gelegenheit zur Prüfung des Testaments gehabt und bekräftigen ihre Ansprüche. Sie bitten um ein Schreiben an den Rostocker Rat, das Testament im Original vorzulegen und es durch den Bekl. anerkennen zu lassen. Das Tribunal weist den Bekl. am 27.11.1781 zur Erwiderung an, dieser bittet am 04.01.1782 um Fristverlängerung und erhält diese am 05.01. Am 29.03. beschweren sich die Kl.innen, daß Bekl. noch nicht geantwortet habe und bitten um entsprechendes Mandat, das am 02.04. ergeht. Am 23.04. bittet der Bekl. erneut um Fristverlängerung, die er am 24.04. erhält. Am 07.05. fordert er abschließend erneut die Kostenerstattung in seinem Prozeß gegen die Familie Küssow und behält sich die Anerkennung des brüderlichen Testaments vor. Am 08.07. bitten die Perteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.09. bitten die Kl.innen um ein Subsidial an den Rostocker Rat zur Übersendung des Testaments und erhalten dieses am 20.09. Am 11.10. legen sie das Testament dem Tribunal vor und bitten um Ladung an Bekl. zur Anerkennung des Testaments. Am 21.10.1782 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.01.1783 lädt das Tribunal die Parteien auf den 10.04. zu einem Vergleich vor. Am 16.05.1783 erklären die Kl.innen den Verzicht auf alle Ansprüche an das Küssowsche und das Erbe ihres Bruders. Sie bitten um Vorladung aller Gläubiger ihres verstorbenen Bruders, das Tribunal folgt dem am 26.05. und lädt die Gläubiger auf den 07.10.1783 vor. Zu diesem Termin werden die Ansprüche aufgelistet. Am 11.10. legen die Kl.innen die Bestätigung des Rostocker Rates über den Aushang der Proklamation vor. Am 21.10. weisen die Kl.innen die in den Fällen Nr. 0102-0104 an das Erbe ihres Bruders gemachten Forderungen zurück und erklären, sie hätten das Erbe nicht angetreten und würden die Forderungen nicht anerkennen, um deren kostenpflichtige Abweisung sie bitten. Am 29.10. überreichen die Kl. die in Anklam ausgehängte Proklamation, am 05.12.1783 weist das Tribunal alle Ansprüche der Gläubiger des Leutnants von Behr zurück und setzt den Vergleich zwischen den Parteien in Kraft.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1778-1779 2. Tribunal 1779-1781 3. Tribunal 1781

Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Testament des Georg Ludwig Behr vom 05.12.1765; vom Rostocker Protonotar Stever beglaubigte Abschrift des Testaments des Georg Ludwig von Behr vom 05.12.1765; Schreiben des Rostocker Sekretärs Stever an den Rostocker Rat vom 31.01.1770 mit dessen Antwort vom 08.02.1770; Supplik der Kl.innen an den Rostocker Rat vom 14.02.1770; Prozeßvollmachten der Kl.innen für Dr. Ungnade vom 22.05.1779 sowie für Dr. Wegener vom 27.10.1782 und des Bekl. für Dr. Lembke vom 18.05.1782; Auszug aus dem Protokoll des Vorbescheids wegen des Küssowschen Erbes zwischen den Parteien vom 10.05.1783; Protokoll des Treffens der Parteien vom 07.10.1783; Bestätigung des Lübecker Rates über Aushang der Proklamation vom 03.10.1783, des Rostocker Rates vom 07.10.1783 und des Anklamer Rates vom 25.10.1783; Wöchentliche Rostocksche Nachrichten und Anzeigen auf das Jahr 1783, Nr. 25 / 1783 vom 18.06.1783, Nr. 34 /1783 vom 20.08.1783, Nr. 38/1783 vom 17.09.1783

Archivaliensignatur
(1) 0101
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 308

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1765-1770) 15.05.1778-03.09.1779

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:27 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1765-1770) 15.05.1778-03.09.1779

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