Bestand
Hannoversche Domänenverwaltung (1813-1885) (Bestand)
Bestandsgeschichte:
VORWORT
Über hundert Jahre schon bemühen sich die
Archivare, die ihnen anvertrauten Akten säuberlich nach ihrer
Herkunft und nicht nach ihrem Inhalt zu ordnen; gelehrt ausgedrückt
dem Provenienz- gegenüber dem Pertinenzprinzip den Vorzug zu geben.
Ausnahmen bestätigen diese Regel, und der vorliegende Bestand
bildet eine solche, weil sich im Schicksal der Domanialverwaltung
Hannovers im 19. Jahrhundert ihre zunehmende Bedeutungslosigkeit
spiegelt.
In diesem Jahrhundert nämlich beginnen die
Steuereinnahmen, namentlich Einkommen- und Umsatzsteuer, ihren
Siegeszug durch die Staatsfinanzen und verdrängen das bis dahin
vorherrschende Übergewicht der Einnahmen aus dem Staatsbesitz und
seinen Gerechtsamen. Diese verringern sich fortlaufend durch
Ablösungen und Verkäufe oder werden einfach aufgehoben. Im Findbuch
macht sich das dadurch bemerkbar, dass im Gegensatz zu anderen
Beständen die älteren Akten an Zahl die jüngeren überwiegen. Die
auch hier zu vermerkenden Aktenverluste haben darauf keinen
Einfluss.
Der Domanialverwaltung wurde beispielsweise
schon 1823 der Wasserbau genommen zu Gunsten der neuen
Generaldirektion des Wasserbaus; bei der Forstverwaltung blieb ihr
die Finanzaufsicht, und der allgemeine Wegebau oblag ihr seit 1841
nicht mehr. Die neuen Probleme in diesen Verwaltungen erforderten
besondere Fachbehörden. Neue Aufgaben erhielt die
Domanialverwaltung selten: von 1830 bis 1867 führte sie die
Aufsicht über den Treckfahrtskanal von Emden nach Aurich, und ab
1868 war sie zuständig für die Seebadeanstalt in Norderney.
Die derart schrumpfende Verwaltung wurde oft umorganisiert. Da
aber die sachlichen Belange bei den nebeneinanderstehenden und
aufeinanderfolgenden Behörden gleich blieben, die Akten auch in
vielen Fällen weitergeführt wurden, hätte das Verfolgen des
Provenienzprinzips hier sein Totreiten bedeutet. Es wären
Teilbestände entstanden, die doch
Bestandsgeschichte:
zueinander gehören, wie es bei den ehemaligen Reposituren 6, 12 und
21c, aus denen der neue Bestand im wesentlichen zusammengefügt
worden ist, der Fall war.
Die verschiedenen Instanzen
der hannoverschen Domanialverwaltung für die Landdrostei Aurich
ergeben schematisch folgendes Bild:
Jahr Hannover
Aurich
1813 - 1815 Domänenkammer preußische
Landesdirektion
1815 - 1817 Domänenkammer hannoversche
Landesdirektion
1817 - 1821 Domänenkammer
Domänendeputation
1821 - 1823 Domänenkammer
1823 - 1839 Domänenkammer Domänendeputation der
Landdrostei
1839 - 1858 Domänenkammer
1858 -
1868 Hausministerium /
Finanzministerium
1868
- 1885 Finanzdirektion
Für diese Behörden gelten
folgende Abkürzungen im Findbuch:
L.D. = Landesdirektion
beziehungsweise Landdrostei
D.D. =
Domänendeputation
D.K. = Domänenkammer
F.D. =
Finanzdirektion
In den ersten Jahren nach Ostfrieslands
Befreiung oblag die Besorgung der Domänengeschäfte also der
preußischen beziehungsweise hannoverschen Landesdirektion. Mit der
Provinzialorganisation wurde 1817 eine besondere Domänendeputation
errichtet, die unter Aufsicht der Domänenkammer in Hannover stand.
Diese zog Mitte 1821 alle Domänengeschäfte an sich, erstickte an
deren Übermaß und gab sie 1823 an die neuen Landdrosteien wieder
ab. Anfang 1839 übernahm die Domänenkammer endgültig wieder die
alleinige Besorgung der Domanialgeschäfte, die, wie schon gesagt,
immer geringer wurden. Im Herbst 1858 brachte die neue
Finanzverfassung alle große Domänen und Domanialstücklande
Ostfrieslands in unmittelbares königliches Eigentum, das vom
Hausministerium verwaltet wurde; die restlichen Aufgaben blieben
einer Abteilung im Finanzministerium. Diese Zweiteilung wurde nach
der Einverleibung Hannovers in
Preußen wieder
aufgehoben; bis zur Neuorganisation der Regierungsbehörden 1885
führte
Bestandsgeschichte: die neue
Finanzdirektion die Domanialgeschäfte.
Die in dem
Bestand vereinigten Akten stammen darum sowohl aus Hannover wie aus
Aurich; in den Jahren 1815 bis 1821 und 1823 bis 1839 können sogar
Akten zweier Behörden zum gleichen Thema vorliegen. Bei der
Verzeichnung ist bei größeren Betreffen darauf hingewiesen worden;
der Kenner wird an den Jahresbegrenzungen in vielen Fällen
erkennen, welche Behörde tätig war.
Für die
Verwaltungseinteilung Ostfrieslands verweise ich auf das Vorwort
zum Bestand Landdrostei (Rep. 15), mit welchem der vorliegende
Bestand parallel läuft. Bis zur Schaffung der Domänenrentämter 1884
waren nicht nur für die Regiminal-, sondern auch für die Domanial-
und Konsistorialverwaltung die Stadtmagistrate und die Ämter die
ausführenden Behörden auf der unteren Stufe.
Aurich, im
Juli 1989
Walter Deeters
Nachtrag:
Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der
wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme
der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de/lis)
digitalisiert.
Aurich, im November 2009
Dr.
Michael
Bestandsgeschichte:
Hermann
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
-
NLA AU, Rep. 12
- Kontext
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.3 Zentralbehörden und Mittelinstanzen (bis 1885)
- Bestandslaufzeit
-
1626-1920
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
02.09.2029, 07:52 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1626-1920