Urkunde

Vertrag zwischen Friedrich Wambold und seinem Vetter Reinhard Casimir. Das Erbteil des verstorbenen Johann Casimir Wambold erhält Friedrich allein...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
607
Alt-/Vorsignatur
69/588
Formalbeschreibung
Papierlibell, 4 hinten aufg. Ringsiegel an blauer Schnur
Bemerkungen
4 Blatt
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vertrag zwischen Friedrich Wambold und seinem Vetter Reinhard Casimir. Das Erbteil des verstorbenen Johann Casimir Wambold erhält Friedrich allein trifft dafür seine beiden eigentümlichen Dörfer Wollenberg und Flinsbach im Kraichgau ab, die aber für Birkenau als Lehns bleiben. Bestimmungen über Übernahme der Schulden

Kontext
Urkunden der Familie Wambolt v. Umstadt >> Urkunden
Bestand
B 20 Urkunden der Familie Wambolt v. Umstadt

Laufzeit
1632 Juni 26, Weinheim

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1632 Juni 26, Weinheim

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