Bestand
Fürstlich Fürstenbergisches Obervogteiamt Trochtelfingen (vorläufige Version) (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Nach der Unterstellung der Fürstlich Fürstenbergischen Herrschaft Trochtelfingen unter die Landeshoheit von Hohenzollern-Sigmaringen 1806 wurde das Obervogteiamt als standesherrliches Amt weitergeführt. Das Obervogteiamt war für die rentamtliche Verwaltung des Fürstlich Fürstenbergischen Besitzes sowie für die Polizeiverwaltung und die niedere Gerichtsbarkeit zuständig. Der Obervogt wurde von Fürstenberg bestellt, musste aber von der Landesregierung von Hohenzollern-Sigmaringen bestätigt werden. Auch nach dem Übergang des Fürstentums an Preußen am 16. April 1850 blieb das standesherrliche Amt als Oberamt bestehen, musste jedoch am 1. Januar 1852 die gerichtliche Kompetenz abgeben (Verordnungs- und Anzeigeblatt der Königlich Preußischen Regierung Sigmaringen 25,1851, S. 235). Das Oberamt Trochtelfingen wurde am 16. August 1861 aufgehoben und der Amtsbezirk dem preußischen Oberamt Gammertingen zugewiesen.
Inhalt und Bewertung
Der Splitterbestand enthält lediglich zwei Lehensreverse betreffend die obere und untere Mühle zu Trochtelfingen; weitere Archivalien werden im Bestand DS 11 (Herrschaft Trochtelfingen) verwahrt.
Archivalien gleicher Provenienz im Bestand Ho 197 des Staatsarchivs Sigmaringen sowie im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv Donaueschingen.
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 56 NVA
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Nachgeordnete Behörden >> Oberämter
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 08:37 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand