Urkunden

Hans Rußlin von Owen, wegen etlicher ungeschickter Worte im Gefängnis Hz. Ulrichs gelegen, jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, verspricht, gegen niemand wegen seiner Haft unfreundlich vorzugehen, sich zu stellen, falls er vom Hz. in obiger Angelegenheit vorgeladen würde, und ohne Widerspruch das Recht anzunehmen. Sollte er dieses Versprechen nicht halten, ist der Hz. berechtigt, sein Hab und Gut anzugreifen und ihn nach Gebühr zu bestrafen.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2279
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Veit Spätt von Thumnow

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Rußlin, Hans
Indexbegriff Ort
Owen ES

Laufzeit
1502 Februar 21 (Mo nach Reminiscere)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1502 Februar 21 (Mo nach Reminiscere)

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