Urkunden
Hans Rußlin von Owen, wegen etlicher ungeschickter Worte im Gefängnis Hz. Ulrichs gelegen, jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, verspricht, gegen niemand wegen seiner Haft unfreundlich vorzugehen, sich zu stellen, falls er vom Hz. in obiger Angelegenheit vorgeladen würde, und ohne Widerspruch das Recht anzunehmen. Sollte er dieses Versprechen nicht halten, ist der Hz. berechtigt, sein Hab und Gut anzugreifen und ihn nach Gebühr zu bestrafen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2279
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Veit Spätt von Thumnow
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Kontext
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Rußlin, Hans
- Indexbegriff Ort
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Owen ES
- Laufzeit
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1502 Februar 21 (Mo nach Reminiscere)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1502 Februar 21 (Mo nach Reminiscere)
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