Aufsatz
Zum Begriff der "Wohlfahrtspflege"
Wegen der Erweiterung des Bereichs der Wohlfahrtspflege in den letzten Jahren ist es jetzt schwierig, eine genaue Definition des Begriffes "Wohlfahrtspflege" zu erarbeiten. Die Begriffsbestimmung, die in der Reichsverordnung vom Jahre 1926 festgelegt wurde, wird hier beschrieben. Der Autor zögert, eine allgemeine Definition des Wortes vorzuschlagen. Unter der Zwischenüberschrift "Erwiderung" ist eine Reaktion auf den Artikel zu finden: die Redaktion der Zeitschrift hat eine Gegenäußerung erstellt.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 3
- Creator
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Maier, Hans
- Published
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1927-04 - 1928-03
- Delivered via
- Sponsorship
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
- Last update
-
21.04.2023, 10:39 AM CEST
Data provider
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Object type
- Aufsatz
Associated
- Maier, Hans
Time of origin
- 1927-04 - 1928-03
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![Hans Maier aus [Neckar-]Tailfingen, wegen Jagdfrevelverdachts zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und seiner Verwandten Bitte wieder freigelassen unter der Bedingung, für den Fall, dass sich irgend welche Jagdvergehen herausstellen sollten, dem Herzog mit Leib und Gut verfallen zu sein und sich vorderhand mit 50 fl zu verbürgen, nimmt diese Bedingungen an und gelobt eidlich, sich künftig wohl zu verhalten, alles Waidwerk zu meiden und schwört U. Zu größerer Sicherheit setzt er 3 Bürgen, welche sich verpflichten, im Fall der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen der Herrschaft 50 fl Poenfall zu bezahlen und mit ihrer liegenden und fahrenden Habe dafür zu haften. Bürgen: Hans Weiß und Bernhard Schweickher, beide aus Neckartailfingen, Hans Lienhart aus Rieth [wohl Altenried Kr. Tübingen].](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0fd92656-92fb-494f-8b5e-0945a6222740/full/!306,450/0/default.jpg)