Abschnitt
II. Gesetz betreffend die Vereinigung der Rechtsanwaltschaft und des Notariats im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Höinghaus, Richard. - Gesetze über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und die Vereinigung der Rechtsanwaltschaft und des Notariats im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts.
- Erschienen
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1888
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:07 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1888
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Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich der Rheinischen Rechts vom 12. April 1888, sowie Gesetz, betreffend die Vereinigung der Rechtsanwaltschaft und der Notariats im Geltungsbereich der Rheinischen Rechts vom 13. April 1888 : Nebst den amtlichen Materialien der Gesetzgebung zur Erläuterung dieser Gesetze
